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2 Minijobs gleichzeitig ausüben - darauf sollten Sie achten

Viele brauchen 2 Minijobs, um genug zu verdienen.
Viele brauchen 2 Minijobs, um genug zu verdienen.
Was heute als Minijob bezeichnet wird, kannten Sie früher unter dem Begriff geringfügige Beschäftigung, einmal als geringfügig entlohnte oder als kurzzeitige Beschäftigung. Für diese Arbeitsverhältnisse gelten besondere Regelungen, auch wenn Sie 2 Minijobs haben. Das Sozialversicherungsrecht schreibt vor, dass alle Minijobs den Sozialversicherungsträgern gemeldet werden müssen. In Deutschland gibt es ca. 6 Millionen Minijobber, hauptsächlich im Gastgewerbe, bei Reinigungsfirmen, im Einzelhandel und im Gesundheitsgewerbe.

2 Minijobs statt Vollzeitbeschäftigung

Als Minijober erhalten Sie Ihren Lohn praktisch „Brutto für Netto“, wenn Sie nur einen Minijob ausüben. Bei 2 Jobs sieht es anders aus.

  • Sofern Sie unter 400 € im Monat verdienen, zahlt Ihr Arbeitgeber zusätzlich zu Ihrem Lohn von 400,--€ einen Pauschalbetrag von 15 % an die Rentenversicherung, 13 % an die Krankenversicherung und 2 % Steuern. Dazu kommt noch ca. 1 % für diverse Umlagen.
  • Wenn Sie zusätzlich zu dem Lohn von 400,-- € Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten, sind Sie wieder sozialversicherungspflichtig. Grundlage für die Versicherungspflicht ist aber die Summe aller Einkünfte innerhalb von 12 Monaten.
  • Liegt der durchschnittliche Monatslohn unter der 400-Euro-Grenze, so können Sie bei unvorhersehbarem Verdienst innerhalb von 2 Monaten im Jahr die Grenze von 400,-- € überschreiten, z. B. bei einer Urlaubsvertretung. Das fällt in den Bereich kurzfristige Beschäftigung.
  • Sie dürfen auch gleichzeitig 2 Minijobs ausüben, nur nicht beim gleichen Arbeitgeber oder gleichartige. Ob Sie versicherungspflichtig sind, liegt an der Summe der Einkünfte aus den Beschäftigungsverhältnissen. Die Gesamtsumme darf 400 € nicht überschreiten.

Die Beschäftigungsverhältnisse, für die diese Sonderregelungen geltend gemacht werden, müssen bei der Minijob-Zentrale  gemeldet werden.

Wenn Sie über der Freigrenze liegen

Die Versicherungspflicht gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Minijobzentrale festgestellt hat, dass durch Ihre 2 Minijobs die Einkommensgrenze überschritten worden ist und dies Ihren Arbeitgebern mitgeteilt hat. Sie können nun in die Gleitzone  fallen, das muss aber nicht zwangsläufig der Fall sein, auch macht es Sinn auf diese freiwillig verzichten. Die Beispiele beziehen sich auf den 1.1.2012, 2 Einkommen von 400 Euro und Lohnsteuerklasse 1

  • Wenn Sie unter Gleitzone fallen, bekommen Sie weiterhin für das 1. Arbeitsverhältnis 400 €, das zweite Arbeitsverhältnis muss bei der Krankenkasse angemeldet werden. Aufgrund der Sonderbestimmung der Gleitzone bekommen Sie 52,19 € für die Sozialversicherung abgezogen. Ihr Arbeitgeber muss 50,07 € Lohnnebenkosten zahlen. Sie bekommen für den 2. Minijob also nur 347,81 € ausgezahlt, insgesamt können Sie dann als 747,81 € verdienen.
  • Ohne Gleitzonen betragen die Abzüge beim zweiten Arbeitsverhältnis 83,80 €, Sie bekommen also 316,20 €. Ihr 2. Arbeitgeber zahlt zusätzlich noch 80,20 € an die Sozialversicherungsträger. Sie verdienen in dem Fall also 716,20 € bei zwei Arbeitgebern.

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