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3 Jobs gleichzeitig ausüben - Steuern richtig angeben

Jedes Einkommen muss versteuert werden.
Jedes Einkommen muss versteuert werden.
Manchmal führen besondere Träume dazu, dass man sich einen zweiten oder dritten Job sucht, um sich diesen Traum zu erfüllen. Doch Vorsicht! Wenn Sie 3 Jobs ausüben, dann freut sich hauptsächlich der Staat, denn die Steuerlast wird hier enorm.

Sie träumen im wahrsten Sinne des Wortes von einem Traumurlaub oder möchten sich den Wunsch eines eigenen Hauses oder Wohnung erfüllen? Dann werden Sie sicherlich auf die Idee kommen, einen zweiten oder sogar dritten Job anzunehmen, um die voraussichtlichen Kosten möglichst schnell zu verdienen. Bei der Idee, 3 Jobs gleichzeitig auszuüben, müssen Sie jedoch aufpassen, dass Sie nicht zu viel an Steuern bezahlen.

Wie 3 Jobs versteuert werden

Ihr Hauptjob wird wahrscheinlich per Lohnsteuerkarte abgerechnet, auf der die für Sie gültige Lohnsteuerklasse eingetragen ist. Nach dieser Lohnsteuerklasse wird Ihr Verdienst abgerechnet. Unter dieser Lohnsteuerklasse sind auch gewisse Freibeträge eingetragen, sodass die Lohnsteuer korrekt abgerechnet wird. Nehmen Sie nun weitere Jobs an, dann müssen diese natürlich auch versteuert werden. Hierbei stehen diverse Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Für einen Nebenjob auf 400-Euro-Basis benötigen Sie keine Lohnsteuerkarte, denn in diesem Fall wird die Lohnsteuer entweder pauschal vom Arbeitgeber übernommen oder Sie sind damit einverstanden, dass Sie einen geringen Betrag der Lohnsteuer übernehmen. Dieser Betrag ist jedoch so gering, dass er nicht ins Gewicht fällt.
  2. Sollten Sie einen zweiten oder dritten Job annehmen, der über die 400-Euro-Grenze hinausgeht, dann muss dieser regulär versteuert werden. Wenn Sie nun bereits bei einem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte abgegeben haben, dann müssen Sie für die weiteren Jobs weitere Lohnsteuerkarten beantragen. Hier erhalten Sie dann jedoch nicht Ihre "normale" Lohnsteuerklasse, sondern die Lohnsteuerklasse sechs. Bei dieser Lohnsteuerklasse sind keine Freibeträge eingetragen, weshalb hier die Steuerlast extrem hoch wird.
  3. Aufgrund dieser hohen Steuerlast sollten Sie natürlich die bessere Steuerklasse für den Job verwenden, bei dem Sie wesentlich mehr verdienen. 
  4. Wenn Sie mit mehreren Lohnsteuerkarten mehrere Jobs ausüben, dann müssen Sie jeden einzelnen Verdienst bei der nächsten Einkommenssteuererklärung angeben. Bei der Einkommenssteuererklärung dürfen Sie natürlich für jeden Job, für den Sie Lohnsteuer bezahlen, Ihre Fahrtkosten und weitere Werbungskosten in Abzug bringen.
  5. Sollten Sie 3 Jobs nicht als Arbeitnehmer, sondern als Selbstständiger oder Freiberufler ausüben, dann müssen Sie diesen Verdienst ebenfalls bei der nächsten Einkommenssteuererklärung angeben. Hierzu benötigen Sie dann zum Mantelbogen und zur Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) noch weitere Anlagen, zum Beispiel die Anlage Einnahmen aus selbstständiger Arbeit (Einnahme-Überschuss-Rechnung), sonstige Einkünfte oder die Anlage Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Welche Anlage Sie in Ihrem Fall benötigen, können Sie bei Ihrem Finanzamt erfragen. Auf diesen Anlagen geben Sie den ermittelten Gewinn an, aus dem das Finanzamt anschließend die zu zahlende Einkommenssteuer errechnet.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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