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400-Euro-Job ab 16 - das ist zu beachten

Mit 16 Geld verdienen im Minijob
Mit 16 Geld verdienen im Minijob
Der Minijob ist eine beliebte Möglichkeit, ein wenig Geld dazuzuverdienen. Im Alter von 16 dürfen Jugendliche bereits einige Stunden am Tag arbeiten. Ein 400-Euro-Job ist ab 16 Jahren allerdings nur mit einigen Einschränkungen möglich.

Grundlegende Reglungen zum 400-Euro-Job

Der Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung und bietet vielen die Möglichkeit, bis zu 400 Euro im Monat dazuzuverdienen.

  • Mit einem Minijob können Sie einer sozialversicherungsfreien Beschäftigung nachgehen. Diese Beschäftigung können Sie zum Beispiel neben der Schule, dem Studium oder auch zusätzlich zu einer regulären versicherungspflichtigen Beschäftigung ausüben.

  • Bei dem Minijob muss es sich um eine abhängige Beschäftigung handeln. Als Arbeitgeber kommen zum Beispiel Unternehmen, Selbstständige und auch Privathaushalte infrage.

  • Mit der geringfügigen Beschäftigung dürfen Sie im jährlichen Durchschnitt nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen. Die Verdienstgrenze liegt bei 4.800 Euro im Jahr. Das bedeutet, dass Sie in einem Monat 500 Euro und in einem anderen Monat 300 Euro verdienen dürfen, solange Sie mit Ihrem Einkommen die jährliche Verdienstgrenze nicht überschreiten.

  • Auch einmalige Leistungen, wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld, sind dem regulären jährlichen Arbeitsentgelt hinzuzurechnen.

  • Neben der jährlichen Verdiensthöchstgrenze gibt es auch kurzfristige Minijobs. Bei diesen Minijobs gibt es die Besonderheit, dass sie auf maximal zwei Monate oder auf 50 Arbeitstage befristet sind. Kurzfristige Minijobs dürfen nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Besonders beliebt sind kurzfristige Minijobs als Ferienjobs.

Besonderheiten beim 400-Euro-Job ab 16

  • Das Arbeiten im 400-Euro-Job ist ab dem 16. Lebensjahr grundsätzlich möglich, denn Jugendliche müssen bei einem Minijob keine gesonderten Regelungen beachten. Lediglich die geltenden Regelungen des Jugendschutzgesetzes müssen beachtet werden.

  • Schüler ab 13 Jahren dürfen täglich bis zu zwei Stunden arbeiten und ab 15 Jahren dürfen sie laut  Jugendschutzgesetz maximal acht Stunden am Tag, bei einer Fünftage-Woche, einer Beschäftigung nachgehen. Mit einigen wenigen Ausnahmen darf die Arbeitszeit nur zwischen sechs Uhr morgens und 20 Uhr abends liegen. Ausnahmen bestehen zum Beispiel bei einer Beschäftigung in einer Gaststätte oder Bäckerei.

  • Besteht allerdings noch eine Vollzeitschulpflicht, dann darf die tägliche Arbeitszeit von zwei Stunden nicht überschritten werden und die Eltern müssen einverstanden sein. Ob ein Schüler noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. In Nordrhein-Westfalen unterliegen Schüler zum Beispiel für insgesamt zehn Schuljahre der Vollzeitschulpflicht.

  • In Ferienzeiten dürfen Jugendliche unabhängig von der bestehenden Schulpflicht für die Dauer von insgesamt vier Wochen im Kalenderjahr einer altersgerechten Beschäftigung nachgehen.

  • Beliebte 400-Euro-Jobs ab 16 Jahren sind zum Beispiel das Austragen von Wochenzeitungen, das Verteilen von Werbung oder das Aushelfen in Geschäften, Cafés und Restaurants. Auch Gärtnereien und Callcenter suchen häufig Aushilfen auf 400-Euro-Basis. Private Haushalte bieten oftmals Gartenarbeit, Reinigungsarbeiten und Babysitten als Minijobs an.

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