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400-Euro-Kraft einstellen - das sollten Sie beachten

Hilfe im Haushalt richtig beschäftigen
Hilfe im Haushalt richtig beschäftigen
Schwarzarbeit ist out. Besser ist es, wenn Sie eine 400-Euro-Kraft einstellen. Der Gesetzgeber ist ernsthaft bemüht, Ihnen möglichst viel bürokratischen Aufwand abzunehmen. Sie sollten die Grundlagen für eine solche Beschäftigung kennen.

Sie können eine Person als Putzhilfe, Haushaltshilfe oder für jede andere gewerbliche Tätigkeit als 400-Euro-Kraft beschäftigen. Über die Minijob-Zentrale als zentrale Meldestelle wird die Beschäftigung auf eine einfache Grundlage gestellt. Orientieren Sie sich auf der Webseite der Minijob-Zentrale.

Eine 400-Euro-Kraft als Allzweckwaffe

  • Sie müssen unterscheiden, ob Sie eine 400-Euro-Kraft gewerblich oder als Haushaltshilfe in Ihrem privaten Haushalt einstellen.
  • Soll die 400-Euro-Kraft in Ihrem Haushalt tätig werden, nutzen Sie das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale. Als Arbeitgeber zahlen Sie pauschale Abgaben in Höhe von 14,44 % des Lohns. Ihre 400-Euro-Kraft zahlt weder Steuern und Sozialabgaben und unterhält den Lohn brutto für netto.
  • Wird Ihre 400-Euro-Kraft krank, zahlen Sie bis zu sechs Wochen das Gehalt fort und erhalten von der Arbeitgeberversicherung 80 % erstattet.
  • Bei gewerblichen Tätigkeiten zahlen Sie ab dem 1.1.2012 30,88 % des Lohns an Abgaben an die Minijob-Zentrale. Ihre 400-Euro-Kraft zahlt selbst keine Abgaben.

Nur mit einem Arbeitsvertrag einstellen

  • Formulieren oder verwenden Sie ein Muster für einen schriftlichen Arbeitsvertrag.
  • Geben Sie das genaue Bruttogehalt an. Es darf maximal 400 € betragen. Achten Sie darauf, dass der Gesetzgeber diesen Grenzbetrag voraussichtlich auf 450 € anheben möchte.
  • Vereinbaren Sie die genauen Beschäftigungszeiten.
  • Als Arbeitgeber müssen Sie selbst die Anmeldung der 400-Euro-Kraft bei der Minijob-Zentrale vornehmen. Auf der Webseite finden Sie die Formulare zur Anmeldung.
  • Die Minijob-Zentrale kümmert sich um alles Weitere und bucht die von Ihnen zu entrichtenden Abgaben von Ihrem Girokonto ab.
  • Zahlen Sie mehr als 400 €, wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig.
  • Seit 1.1.2011 dürfen Sie auch osteuropäische Haushaltshilfen bei uns legal einstellen.
  • Ihren Kostenaufwand können Sie bis zu 510 € im Jahr von der Einkommensteuer absetzen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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