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6 Wochen krank mit Unterbrechung - darauf müssen Sie bei der Krankmeldung achten

Die krankheitsbedingte Lohnfortzahlung ist begrenzt.
Die krankheitsbedingte Lohnfortzahlung ist begrenzt. © Dieter_Schütz / Pixelio
Sind Sie 6 Wochen mit Unterbrechung krank, haben Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen einen fortgesetzten Lohnfortzahlungsanspruch. Um Einkommensnachteile zu vermeiden, sollten Sie wissen, wie das Gesetz die Situation regelt.

Gegen Erkrankungen ist niemand gefeit. Um Ihre Lebensgrundlage abzusichern, bestimmt das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Ihnen Ihr Arbeitgeber für die Dauer von 6 Wochen den Lohn fortzahlen muss. Schwierig wird es, wenn Sie 6 Wochen mit Unterbrechung krank sind, also zwischendrin immer mal wieder arbeiten.

Sie erhalten 6 Wochen lang Ihren Lohn

  • Zunächst: Sie können einen Lohnfortzahlungsanspruch wegen Arbeitsunfähigkeit infolge einer Erkrankung für die Dauer von 6 Wochen erstmals geltend machen, wenn Ihr Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung bestanden hat.
  • Sie dürfen von Ihrem Arbeitgeber für die Dauer der Erkrankung, höchstens aber bis zu 6 Wochen, verlangen, dass er Ihren Lohn fortzahlt, den Sie normalerweise in dieser Zeit verdient hätten.
  • Besteht Ihr Arbeitsverhältnis erst eine kürzere Zeit, müssen Sie bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bei Ihrer Krankenkasse Krankengeld beantragen.

Eine Unterbrechung gefährdet Ihren Lohnfortzahlungsanspruch

  • Sind Sie 6 Wochen, aber mit Unterbrechung, krank und gehen vor Ablauf der 6 Wochen wieder arbeiten und erkranken dann erneut, entsteht ein erneuter Lohnfortzahlungsanspruch von bis zu 6 Wochen nur dann, wenn Sie an einem anderen Leiden erkranken.
  • Beispiel: Sie melden sich wegen einer Herzattacke krank und gehen nach 4 Wochen wieder arbeiten. Haben Sie sich jedoch noch nicht auskuriert und müssen sich wegen dieses Herzleidens erneut ins Bett legen, verlangen Sie von Ihrem Arbeitgeber noch für restliche 2 Wochen Lohnfortzahlung. Zwingt Sie hingegen nach 4 Wochen Ihr Rheumaleiden ins Bett, entsteht ein neuer Lohnfortzahlungsanspruch für bis zu 6 Wochen.
  • Legen Sie Ihrem Arbeitgeber die ärztliche Diagnose vor, die Ihr Arzt in einem Attest dokumentieren muss. Beachten Sie, dass Sie Ihrem Arbeitgeber spätestens am 3. Tag nach Ihrer Krankmeldung ein ärztliches Attest vorlegen müssen. Ihr Arbeitgeber kann dieses Attest aber auch schon am ersten Tag Ihrer Krankmeldung verlangen, vor allem dann, wenn er begründeten Anlass hat, an der Ernsthaftigkeit Ihrer Krankmeldung zu zweifeln.

Lohnfortzahlungsanspruch entsteht nach 6 Monaten neu

  • Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht aber noch eine Ausnahme zu Ihren Gunsten vor. Werden Sie infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, können Sie von Ihrem Arbeitgeber den Lohn für 6 Wochen wiederum verlangen, wenn seit Ihrer letzten und derselben Erkrankung mindestens 6 Monate vergangen sind.
  • Erkranken Sie innerhalb von 6 Monaten zweimal oder öfter an derselben Krankheit, haben Sie einen Lohnfortzahlungsanspruch nur insoweit, als Sie die 6 Wochen des ersten Lohnfortzahlungszeitraumes noch nicht aufgebraucht haben.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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