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Abgelaufener Personalausweis: Strafe? - Das sollten Sie beachten

Bei Polizeikontrolle muss ein gültiges Personaldokument vorgelegt werden.
Bei Polizeikontrolle muss ein gültiges Personaldokument vorgelegt werden.
In Deutschland müssen Bürger ab einem Alter von 16 Jahren ein gültiges Personaldokument besitzen. Dieses amtliche Dokument ist einem Identitätsnachweis wie dem Reisepass gleichgestellt. Ein Personaldokument sollte vor Ablauf rechtzeitig erneuert werden. Unter Umständen kann ein abgelaufener Personalausweis eine Strafe nach sich ziehen.

Wenn Sie sich an eine amtliche Stelle wenden, ein Bankkonto eröffnen wollen oder von der Polizei kontrolliert werden, müssen Sie ein gültiges Personaldokument vorlegen. Das kann ein Personalausweis oder ein Reisepass sein. Bei Verkehrskontrollen reicht meist auch der Führerschein in Scheckkartenformat aus. 

Abgelaufener Personalausweis - Bußgeldzahlung als Strafe

  • Im deutschen Pass- und Meldegesetz ist auch geregelt, dass Personaldokumente vor Ablauf der Gültigkeit zu erneuern sind. Im anderen Fall stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Ahnden der Ordnungswidrigkeit kann durch Bußgelder erfolgen.
  • Die Höhe einer Strafe hängt einerseits von den örtlichen Ordnungsbehörden ab. Andererseits lässt das Gesetz einen gewissen Spielraum, der zwischen fünf Euro und bis zu 1000 Euro liegt.
  • Wird beim Einwohnermeldeamt ein abgelaufener Personalausweis vorgelegt, entscheidet der jeweilige Bearbeiter nach eigenem Ermessen beziehungsweise nach dem von der Behörde dafür vorgesehenen Strafkatalog. 

Bürgerservice vom Feinsten - Erinnerungsschreiben von der Stadtverwaltung

Ein abgelaufener Personalausweis kann, muss aber nicht teuer werden. Denn mitunter liegt es nur an der Stadt, in der Sie wohnen.

  • Während ein Bürger, der sechs Monate ohne gültigen Personalausweis war, in der einen Stadt ein Verwarnungsgeld von 15 Euro bezahlen muss, verwarnen andere Stadtverwaltungen ihre Bürger erst und Verhängen dann sofort ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro. In wiederum anderen Städten müssen Sie gar keine Strafe zahlen.
  • Es gibt zwar keine einheitlichen Regelungen. Die nachfolgenden Verwarngelder können Ihnen durchaus als Orientierung dienen.
  • Ein abgelaufener Personalausweis ab sechs Monate macht 10 Euro Strafe. Ab einem Jahr kostet es 15 Euro, jedes weitere halbe Jahr hat eine Strafe von zusätzlich 10 Euro zur Folge. Der Maximalbetrag liegt bei 35 Euro.

Es gibt auch in Deutschland einige bürgerfreundliche Stadtverwaltungen, wie zum Beispiel in Lichtenstein und Meerane. Wenn hier Ihre Personalpapiere bald ablaufen, erhalten Sie vier Wochen vor dem Verfallsdatum ein Schreiben. Doch sollte man sich vor allem in größeren Städten nicht darauf verlassen.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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