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Abtrittserklärung - so lehnen Sie schrifftlich eine Erbschaft ab

Oft erbt man nicht nur Geld.
Oft erbt man nicht nur Geld.
Eine Erbschaft muss nicht zu einer Bereicherung führen, denn manchmal besteht das Erbe nur aus Schulden. Sind Sie von einer solchen Erbschaft betroffen, können Sie diese mit einer schriftlichen Abtrittserklärung ablehnen. Beachten Sie hierzu einige rechtliche Hinweise.

Erbe ausschlagen mit einer Abtrittserklärung 

Viele Menschen wissen leider gar nicht, dass Sie eine Erbschaft auch mit einer Abtrittserklärung vor dem Nachlassgericht oder dem Notar ausschlagen können. Dies führt oft dazu, dass man Schulden der verstorbenen Eltern begleichen muss. Ersparen Sie sich dies mit einer Abtrittserklärung.

  • Sie sollten zum Erben berufen sein. Dies ist der Fall, wenn Sie in der gesetzlichen Erbfolge stehen oder durch ein Testament als Erbe begünstigt sind. Sie können nun die Erbschaft ausschlagen, wenn das Erbe für Sie ungünstig ist. Dies kann der Fall sein, wenn man Schulden erbt.
  • Schreiben Sie hierzu eine Abtrittserklärung, in der Sie die Erbschaft ausschlagen. Sie müssen dies in einer Frist von sechs Wochen erledigen. Diese Frist beginnt zu laufen, wenn Sie von der Erbschaft und dem Berufungsgrund erfahren. Prüfen Sie anschließend gewissenhaft, ob die Erbschaft für Sie lohnenswert ist oder eine finanzielle Belastung darstellt. Dies können Sie tun, indem Sie prüfen, ob eine Immobilie mit Hypotheken belastet ist oder für ein Auto beispielsweise ein Darlehen aufgenommen wurde.
  • Sie sollten sich bei Lebzeiten eine Generalvollmacht ausstellen lassen. Wer eine Generalvollmacht hat, kann die Bankkonten einsehen und sich über bestehende Verbindlichkeiten eine Übersicht verschaffen. Fehlt Ihnen diese Generalvollmacht, benötigen Sie einen Erbschein vom Gericht. Die Bank gewährt Ihnen sonst keinen Einblick.
  • Die Abtrittserklärung richten Sie an das Nachlassgericht. Sie können die Abtrittserklärung vor dem Nachlassgericht zu Protokoll geben oder Sie wenden sich hierzu an einen Notar. Sie sollten wissen, dass ein einfacher Brief, der an das Nachlassgericht gerichtet ist, nicht ausreicht, um eine Erbschaft auszuschlagen.

Die Rechtswirkung der Abtrittserklärung führt dann dazu, dass der nächste Erbe nach der gewillkürten oder gesetzlichen Erbfolge einrückt und Sie keine Rechtswirkungen durch den Erbfall haben werden.

Wissenswertes über eine Erbschaft 

  • Schlägt nach und nach jeder Erbe den Erbfall mit einer Abtrittserklärung aus, so fällt das Erbe letztendlich dem Fiskus zu. Der Fiskus kann das Erbe nicht ausschlagen.
  • Wollen Sie hingegen eine Erbschaft annehmen, müssen Sie nichts erklären und einfach die Frist von sechs Wochen verstreichen lassen.
  • Haben Sie eine Erbschaft angenommen, die sich im Nachhinein doch als überschuldet erweist, können Sie die Nachlassinsolvenz einleiten.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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