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Abzüge in Steuerklasse 5 - Wissenswertes zum Minijob

Für einen Minijob müssen Sie keine Steuern zahlen.
Für einen Minijob müssen Sie keine Steuern zahlen.
Sind Sie in Steuerklasse 5, haben Sie hohe Abzüge, denn den Freibetrag, der Ihnen eigentlich zusteht, haben Sie Ihrem Ehepartner übertragen. Sie dürfen sich dennoch steuerfrei etwas hinzuverdienen: Mit einem Minijob.

Die Steuerklasse 5 können Sie nur dann wählen, wenn Sie verheiratet sind. Ihr Partner ist in der Steuerklasse 3. Sie sollten sich für diese Kombination entscheiden, wenn Ihr Partner ein sehr viel höheres Einkommen hat als Sie.

In Steuerklasse 5 haben Sie keinen Grundfreibetrag

  • In der Steuerklasse 5 sind Ihre Abzüge besonders hoch, da Sie keinen Grundfreibetrag haben. Grund dafür ist, dass der Grundfreibetrag beider Ehepartner in der Steuerklasse 3 zusammengefasst wird. Dadurch wird die Steuerlast gemindert. Sie zahlen ab dem ersten verdienten Euro Steuern, dadurch ist Ihre Steuerlast höher ist als die Ihres Partners. 
  • Hat Ihr Ehemann nun ein sehr viel höheres Einkommen als Sie, werden seine Abzüge durch die Hinzunahme Ihres Steuerfreibetrages reduziert. Auch die Progression wird gedrückt, dies macht sich beim Nettogehalt positiv bemerkbar.

Beim Minijob haben Sie keine Abzüge

  • Eine Ausnahme bildet der Minijob. Wenn Sie einen solchen annehmen, sind Sie nicht steuerpflichtig. Dies gilt jedoch nur für einen Minijob mit einem Verdienst bis zur von der Regierung festgelegten Höchstgrenze. 
  • Nehmen Sie mehrere Minijobs an, müssen Sie den Verdienst zusammenfassen. Liegt dieser über der festgelegten Höchstgrenze, müssen Sie auf den diese Grenze übersteigenden Verdienst Steuern zahlen.
  • Achten Sie darauf, dass Sie einen Minijob annehmen und nicht auf freiberuflicher oder selbstständiger Basis arbeiten. Im Minijob zahlt der Arbeitgeber für Sie pauschal Steuern und Sozialabgaben. Sie sammeln auch einige Rentenpunkte. Sind Sie auf freiberuflicher oder selbstständiger Basis beschäftigt, sind Sie auch bei einem Verdienst bis zur Minijobgrenze steuerpflichtig, da Sie keinen Arbeitgeber haben, der Steuern an den Fiskus abführt.
helpster.de Autor:in
Caroline Schröder
Caroline SchröderGundula hat mit ihren Artikeln in Elektronik & Computer ihre Hobbys zum Beruf gemacht. Ihre Schwerpunkte sind Unterhaltungselektronik und Fotografie. Als gelernte Krankenschwester gibt sie fachkundige Auskunft über viele Themen bezüglich Gesundheit.
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