Alle Kategorien
Suche

AEZ-Felgen: ABE nicht vorhanden? - Hilfestellung

Felgen müssen eine Allgemeine Betriebserlaubnis besitzen.
Felgen müssen eine Allgemeine Betriebserlaubnis besitzen.
Haben Sie gebrauchte Felgen der Marke AEZ gekauft und erst später bemerkt, dass keine Allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE, dabei ist? Keine Sorge, das Problem lässt sich lösen. Verzichten können Sie auf dieses Dokument aber nicht.

Darum brauchen Sie eine ABE

  • Eine Allgemeine Betriebserlaubnis ist eine Bescheinigung, welche diversen Autoteilen wie beispielsweise Felgen beiliegt. Diese enthält Informationen über das Produkt und ist gleichzeitig die Legitimation, dieses Teil am Fahrzeug anzubringen, ohne dass dafür ein Vorstellen beim TÜV notwendig ist.
  • Die ABE muss immer mitgeführt werden und ist auf Verlangen der Polizei auch vorzuzeigen. Eine Kopie reicht in den meisten Fällen nicht aus. Ferner muss für jedes Autoteil separat die ABE mitgeführt werden. Am besten wird diese beim Kfz-Handbuch oder beim TÜV-Zertifikat aufgehoben.

Kontaktieren Sie den Felgenhersteller AEZ

  • Sollte Ihnen die ABE für Ihre AEZ-Felgen fehlen, dann sollten Sie als Erstes den Vorbesitzer oder den Händler kontaktieren, der Ihnen die Ware verkauft hat. Ein Händler muss Ihnen diese dann auf seine Kosten besorgen oder anderweitig bereitstellen. Bei Privatkäufen von Gebrauchtfelgen ist dies nicht der Fall. Hier können Sie nur hoffen, dass der Vorbesitzer die ABE noch hat und Ihnen aushändigt.
  • Sollten Sie den Verlust selbst verschuldet haben, dann bleibt noch die Anfrage bei der Firma AEZ. Kontaktieren Sie das Unternehmen und bitten Sie um Ersatz. Da die ABE nicht durchnummeriert oder limitiert ist, wird Ihnen dort sicher aus Kulanzgründen ein neues Exemplar für Ihre Felgen zugesendet.
  • Als Tipp: Schreiben Sie eine E-Mail und drucken Sie sich diese aus. Bei Polizeikontrollen können Sie dann zumindest beweisen, dass eine neue ABE beantragt ist.
  • Felgen der Marke Borbet sind günstig sowie qualitativ hochwertig und daher sehr beliebt. Wie allen …

Im ungünstigsten Fall müssen Sie zum TÜV

  • Sollten Sie ältere Felgen besitzen, deren ABE erloschen ist oder die nicht für Ihr Fahrzeug freigegeben wurden, dann bleibt nur der Gang zum TÜV oder zur Dekra. Fahren Sie das Kfz keinesfalls mit den nicht zugelassenen Felgen, eine Stilllegung des gesamten Fahrzeugs kann die Konsequenz sein.
  • Eine Einzelabnahme, welche dann fällig wird, ist allerdings sehr teuer und aufwendig. Rechnen Sie mit ein paar Hundert Euro und einem Zeitaufwand von einem halben Tag.
Teilen: