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Alkoholkontrolle verweigern - das sollten Sie rechtlich beachten

Bei Alkoholkontrollen müssen Sie nicht mitwirken.
Bei Alkoholkontrollen müssen Sie nicht mitwirken. © Arno Bachert / Pixelio
Natürlich soll man unter Alkoholeinfluss kein Fahrzeug mehr führen und Flugzeuge sind schon wegen 0,2 Promille des Piloten abgestürzt. Alkohol beeinflusst Sie deutlich mehr, als Sie gemeinhin meinen. Dennoch sollten Sie wissen, was Sie beachten sollten, wenn Sie eine Alkoholkontrolle verweigern.

Dieser Artikel soll nicht dazu dienen, das Fahren unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr zu erleichtern. Bitte bedenken Sie immer: Allein die Kosten für die Wiedererlangung einer einmal entzogenen Fahrerlaubnis können schnell bei 2000 € liegen. Da sind 40 € für ein Taxi im Zweifel sehr gut investiertes Geld.

Die Grenzen bei Alkohol im Straßenverkehr

Es gibt mehrere Promillewerte, die für die Beurteilung Ihrer Fahrtüchtigkeit bei einer Alkoholkontrolle eine Rolle spielen.

  • Die unterste Grenze fängt schon bei 0,0 Promille an, gilt aber nur für Fahranfänger in der Probezeit oder unter 21 Jahre. Es drohen 2 Punkte, 250,-€ Bußgeld und ein Aufbauseminar, da es sich um einen "A-Verstoß" handelt, wenn Sie alkoholisiert ein Kraftfahrzeug führen.
  • Für alle übrigen Kraftfahrer beginnt die Grenze bei 0,3 Promille. Auch 2,99 Promille reichen nicht aus. Ab dem Wert von 0,3 beginnt die "relative Fahruntüchtigkeit". Sie sind dann in Ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt. Bei einem Unfall oder bei alkoholbedingten Auffälligkeiten kann schon bei diesem Wert eine strafbare "Trunkenheit im Verkehr" ( § 316 StGB ) vorliegen.
  • Ab 0,5 Promille begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie mit diesem Wert ein Kraftfahrzeug führen. Beim ersten Mal droht eine Geldbuße von 500,- €, ein Fahrverbot von 1 Monat und Punkte im Verkehrszentralregister. Beim zweiten Mal sind 1000,-€ Bußgeld fällig und Sie werden zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) aufgefordert.
  • Ab 1,1 Promille sind Sie unwiderlegbar fahruntüchtig und begehen in jedem Fall eine Straftat, die zu einer Geldstrafe von ca. einem Netto-Monatsgehalt und einem Entzug der Fahrerlaubnis führt. Vor Ablauf von mindestens 6 Monaten darf dann keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
  • Ab 1,6 Promille dürfen Sie noch nicht einmal mehr ein Fahrrad führen. Werden Sie bei einer Alkoholkontrolle mit diesem Wert auf einem Fahrzeug angetroffen, ist zwingend eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) fällig, wenn Sie einen Führerschein haben.

Warum Sie eine Alkoholkontrolle verweigern sollten

  • Nicht immer hat eine Alkoholkontrolle einen konkreten Anlass. Schon viele Autofahrer haben ihren Führerschein dadurch verloren, dass Sie auf die anlasslose Frage zu einem vorangegangenen Alkoholkonsum mit "Ja" geantwortet und sich anschließend um Kopf und Kragen geredet haben.
  • Sie haben als Beschuldigter in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Strafverfahren das Recht, zur Sache nichts zu sagen und nichts zu tun, was Sie selbst belasten könnte. Das können Sie in der Strafprozessordnung nachlesen. Dies bedeutet, daß Sie nicht verpflichtet sind, zu "pusten" oder aktiv an einer ärztlichen Untersuchung (Reaktions- und Gleichgewichtstests) mitzuwirken. Sie dürfen sich komplett verweigern, ohne dass Ihnen daraus irgendwelche Nachteile entstehen können. Nur Ihre Personalien müssen Sie auf Verlangen angeben.
  • Gerade dann, wenn es keinen konkreten Anlaß für die Alkoholkontrolle gibt, können Sie durch entsprechende Antworten auf die Fragen eines Polizisten trotzdem Zweifel an Ihrer Fahreignung aufkommen lassen - zum Beispiel, durch Angaben darüber wie oft und wie viel Alkohol Sie trinken. Alle Ihre Angaben können am Ende in Form eines Aktenvermerks bei der Fahrerlaubnisbehörde wieder auftauchen.
  • Sie müssen an einer Atemalkoholkontrolle nicht mitwirken. Wenn die Polizei dann mit einer Blutprobe einen Alkoholtest durchführen will, bedarf es dafür einer richterlichen Genehmigung. Die Polizei muß dafür begründen, warum sie der Meinung ist, Sie hätten alkoholisiert ein Fahrzeug geführt. Es muß ein "Anfangsverdacht" vorliegen.

So verweigern Sie wirksam und legal die Alkoholkontrolle

  • Wenn Sie im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle aufgefordert werden, eine Atemalkoholkontrolle durchzuführen, verweigern Sie dies unter Hinweis auf § 136 StPO. Die Polizei wird darüber nicht begeistert sein. Aber es ist ja nicht Ihre Aufgabe, Polizisten zu begeistern.
  • Sagen Sie nichts zu vorangegangenen Trinkmengen, wann Sie was warum bei wem getrunken haben. Sagen Sie einfach nichts. Auch auf die Frage, woher Sie gerade kommen, geben Sie am besten keine Antwort.
  • Wenn ein Arzt hinzugezogen wird, der mit Ihnen ein paar kleine harmlose Übungen machen will, verweigern Sie unbedingt die Mitarbeit. Die gut gemeinte Absicht, jetzt mal zu zeigen, dass Sie gar nicht so betrunken sind, kann ins genaue Gegenteil umschlagen: Verrät eine anschließende Blutuntersuchung eine deutliche Alkoholisierung, lässt ein vorher gezeigtes normales Verhalten auf Alkoholgewöhnung schließen.
  • Wenn eine Blutprobe entnommen wird, leisten Sie auf keinen Fall Widerstand. Erklären Sie lediglich, dass Sie mit dieser Maßnahme nicht einverstanden sind. Bestehen Sie außerdem darauf, dass in dem darüber angefertigten Protokoll vermerkt wird, dass Sie mit der Entnahme der Blutprobe nicht einverstanden sind. 
  • Versuchen Sie nicht, die Polizei mit gut gemeinten Argumenten zu überzeugen, warum denn "alles ganz anders war". Am Ende zählt einzig das Ergebnis der Blutprobe.
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