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Als Pauschalist arbeiten - das sollten Sie beachten

Pauschalisten arbeiten meist für Tageszeitungen.
Pauschalisten arbeiten meist für Tageszeitungen. © M.E. / Pixelio
In der Medienbranche werden häufig Pauschalisten gesucht. Viele Bewerber nehmen das Angebot an, und arbeiten zunächst freiberuflich, weil sie hoffen, irgendwann fest eingestellt zu werden.

Journalisten, die keine Festanstellung haben, sondern freiberuflich tätig sind, werden oft als Pauschalisten beschäftigt.

Pauschalisten - feste Entlohnung bei variablen Aufgaben

  • Als Pauschalist schließen sie einen Vertrag, in dem die Art und der zeitliche Aufwand der zu erledigenden Aufgaben idealerweise genau festgelegt ist.
  • Das Honorar wird nicht nach geleisteten Stunden abgerechnet, sondern dem Vertragsgegenstand angemessen, pauschal ausbezahlt.
  • Egal ob Sie als Pauschalist, freier Mitarbeiter oder fester Freier tätig sind, für Ihre Sozialversicherung müssen Sie komplett selbst aufkommen.
  • Wird die auszuführende Tätigkeit im Vertrag nicht genau bezeichnet, dann ist der Verfügungsrahmen des Pauschalisten variabel. Das kann Vor- und Nachteile haben. Wenn keine Arbeiten anfallen, erhält der Pauschalist so trotzdem sein Honorar. Bei vielen anfallenden Arbeiten ist es dann jedoch schwer, dem Auftraggeber gegenüber eine Grenze zu ziehen.
  • Auf verschiedene Vorteile des Angestelltendaseins müssen Pauschalisten verzichten. Dazu gehören der Kündigungsschutz, Urlaubsansprüche oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle.

Auswirkungen auf Steuererklärung, Sozialversicherung und Co.

  • Das Finanzamt stuft Pauschalisten als Freiberufler ein. Für das Abführen von Einkommens- und Umsatzsteuern (inkl. Voranmeldungen) sind Sie selbst verantwortlich.
  • Wer weniger als 17.500 Euro im Jahr verdient, darf als Kleinunternehmer auf das Abführen der Umsatzsteuer verzichten. Ob das Sinn macht, hängt jedoch unter anderem von der Höhe der Betriebsausgaben ab.
  • Pauschalisten laufen häufig Gefahr als scheinselbstständig eingestuft zu werden, nämlich dann, wenn sich Ihre gesamte berufliche Tätigkeit auf einen Auftraggeber konzentriert.
  • Wird der pauschale Vertrag als Scheinselbstständigkeit eingestuft, muss der Auftraggeber die Zahlungen zur Sozialversicherung, adäquat einem Angestellten, nachholen.
  • Als freier Journalist werden Sie Mitglied der Künstlersozialkasse. Diese bezuschusst die fälligen Sozialversicherungsbeiträge mit 50 Prozent.

Der Verdienst eines Pauschalisten hängt unter anderem vom eigenen Verhandlungsgeschick ab. Es gibt keine feste Gebührenordnung nach denen sich ein Auftraggeber richten muss.

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