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Alte Zeugnisse anfordern - so erhalten Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis von Ihrem früheren Arbeitgeber

Arbeitszeugnisse sind für Ihre zukünftigen Bewerbungen unerlässlich.
Arbeitszeugnisse sind für Ihre zukünftigen Bewerbungen unerlässlich.
Wenn Sie schon länger nicht mehr für Ihren früheren Arbeitgeber arbeiten und es leider versäumt haben, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu verlangen, können Sie das alte Zeugnis nachträglich anfordern.

So fordern Sie alte Arbeitszeugnisse an

  • Gesetzlich ist es Ihnen möglich, noch innerhalb einer Verjährungsfrist ein altes Zeugnis nachzufordern. Schreiben Sie dafür Ihrem alten Arbeitgeber einen Brief, indem Sie ihn höflich darum bitten, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. 
  • Wenn Ihr Ausscheiden aus dem Unternehmen erst wenige Wochen oder Monate zurückliegt, sollte es für Ihren Arbeitgeben kein allzu großes Problem sein, Ihre Arbeit nachträglich noch zu bewerten. 
  • Sollte Ihr Ausscheiden schon 2-3 Jahre zurückliegen, empfiehlt es sich, ein selbstformuliertes qualifiziertes Arbeitszeugnis mitzuschicken, wodurch Sie Ihrem alten Arbeitgeber viel Mühe und Zeit ersparen. Viele Arbeitgeber begrüßen diese Art von Arbeitserleichterung, zumal diese sich nicht über Jahre hinweg noch an die Arbeitsleistung alter Mitarbeiter erinnern können.
  • Grundsätzlich ist für die nachträgliche Zeugnisanforderung eine gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren angesetzt. Diese Verjährungsfrist wurde von ehemals 30 Jahren deutlich herunter gesetzt, weil es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten war, dass dieser sich noch nach Jahrzehnten an alte Mitarbeiter erinnern kann. 
  • Aber auch 3 Jahre sind eine lange Zeit und deshalb sollten Sie, wann immer Sie Ihren Job kündigen, auch in dem Kündigungsschreiben direkt um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bitten. Der Aufwand ist hierbei viel geringer, als nachträglich um ein altes Zeugnis zu betteln.
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