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Andere Reifen als im Fahrzeugschein - so lassen Sie diese eintragen

Nicht alle Größen stehen im Fahrzeugschein.
Nicht alle Größen stehen im Fahrzeugschein. © GTÜ / Pixelio
Wer andere Reifen, als im Fahrzeugschein vermerkt, montieren will, muss diese im Fahrzeugschein eintragen lassen. So haben Sie es sicher in der Fahrschule gelernt. Aber das stimmt mit dem neuen Fahrzeugschein nicht immer, eigentlich fast nie.

So sind Reifen im Fahrzeugschein vermerkt

Sie müssen klar unterscheiden, ob Sie einen neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) oder einen anderen Fahrzeugschein haben, denn es gibt da große Unterschiede, ob Sie andere Reifen verwenden dürfen.

  • Wenn Sie einen alten Fahrzeugschein haben, dann sind dort alle Reifen vermerkt, die Sie fahren dürfen. Andere Reifengrößen sind nicht erlaubt. Unter Umständen können Sie bestimmte Reifen nachträglich eintragen lassen.
  • Haben Sie einen neuen Fahrzeugschein, dann ist dort nur eine Reifengröße eingetragen, diese muss nicht mit den Reifen übereinstimmen, die Sie tatsächlich montiert haben. Selbst bei einem Neuwagen kann es sein, dass andere Reifen montiert sind, als die, die im Schein stehen. Sofern die Reifen in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung erfasst sind, brauchen Sie diese auch nicht eintragen zu lassen.
  • Ausschlaggebend für die zugelassene Reifengröße ist beim neuen Fahrzeugschein also die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC). Diese sollten Sie bei der Auslieferung des Wagens bekommen haben. Liegt Ihnen diese nicht vor, dann fordern Sie eine beim Händler oder beim Hersteller an.

Eintragen von anderen Reifengrößen

  • Grundsätzlich dürfen Sie nur Reifen auf Ihrem Auto verwenden, die in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung für Ihr Fahrzeug vermerkt sind. Wenn Sie also eine andere Reifengröße, als im Fahrzeugschein angegeben, fahren wollen, schauen Sie in die CoC, vielleicht können Sie den Wunschreifen ohne Probleme fahren. Sie brauchen diesen nicht eintragen zu lassen.
  • Haben Sie einen alten Fahrzeugschein und wollen Sie dort eine technische Änderung eintragen lassen, bekommen Sie in der Regel einen neuen. Somit gelten alle Reifengrößen, die in der CoC erlaubt sind, auch in diesem Fall.
  • Wenn Sie Reifen fahren wollen, die in der CoC nicht eingetragen sind, sollten Sie sich beim Hersteller erkundigen. Es könnte sein, dass diese Reifen zwischenzeitlich für Ihr Fahrzeug zugelassen worden sind und in der neuesten CoC für Ihr Fahrzeug vorhanden sind. Dann brauchen Sie nur diese Bescheinigung, Sie müssen die anderen Reifen nicht eintragen lassen.
  • Unwahrscheinlich, aber unter Umständen möglich ist es, dass Sie völlig andere Reifen über eine Einzelzulassung fahren dürfen. In dem Fall brauchen Sie entsprechende Nachweise des Reifenherstellers, ob die Reifen für Ihr Fahrzeug getestet sind, eine Bescheinigung des Herstellers über die Zulassung der Reifen bzw. ein besonderes Gutachten. Welche Papiere im Einzelnen erforderlich sind, kann Ihnen nur der zuständige Prüfingenieur sagen. Sobald Sie von diesem eine Bescheinigung haben, trägt die Zulassungsstelle Ihnen die Änderungen ein. Aber es ist unwahrscheinlich, dass Sie Reifen, die nicht in der CoC erwähnt sind, zugelassen bekommen.

Sie müssen also auf die CoC achten, wenn Sie andere Reifen, als die im Fahrzeugschein vermerkten, fahren wollen und müssen in der Regel nichts eintragen lassen.

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