Alle Kategorien
Suche

Anfahrtskosten berechnen - so rechnen Sie Fahrtkosten richtig ab

Sie rechnen nur ab, was Sie auch tatsächlich gefahren sind.
Sie rechnen nur ab, was Sie auch tatsächlich gefahren sind.
Anfahrtskosten berechnen ist für manche ein rotes Tuch. Aber eigentlich ist das ganz leicht. So rechnen Sie Fahrtkosten richtig ab.
  • Grundsätzlich: Für die Abrechnung von Fahrtkosten hat jede Firma ihre eigenen Regeln. Vollständig richtig rechnen Sie die Fahrtkosten ab, wenn Sie bei der Rechnungsabteilung oder dem Mitarbeiter, der in der Firma die Buchhaltung macht, nachfragen. Sie müssen wissen, welche Kosten erlaubt sind, etwa ob Sie später abrechnen können, ob Sie mit dem Taxi zum Bahnhof gefahren sind, ob Sie vielleicht eine 1. Klasse Fahrt, Mietwagen etc. abrechnen dürfen.
  • Sie fragen übrigens vor der Fahrt nach, das ist einfach eleganter. Und, das müsste eigentlich selbstverständlich sein: Sie rechnen nur ab, was Sie auch tatsächlich gefahren sind.

So rechnen Sie Anfahrtskosten richtig ab

  • Bei Fahrten mit dem Auto rechnen Sie in der Regel 0,30 oder 0,36 Cent pro Kilometer ab. Das ist die Regel. Also für 100 km 30 oder 36 Euro. Dazu kommt, wenn Sie die Fahrtkostenabrechnung im Rahmen einer Honorarrechnung stellen, noch 19% Mehrwertsteuer.
  • Bei Fahrten mit Bahn, Taxi etc. müssen Sie alle Belege sammeln, also alle Kaufquittungen. Bei Fahrten mit der Bahn rechnen Sie meist den Preis 2. Klasse ohne Bahncard mit ICE und Reservierung ab. Sie rechnen diesen Preis auch dann ab, wenn Sie etwa 1. Klasse gefahren sind oder eine Bahncard haben. Sie rechnen diesen Preis nicht ab, wenn Sie weniger ausgegeben haben, etwa weil Sie nur mit der Regionalbahn gefahren sind oder nicht reserviert haben.
  • Haben Sie ein Taxi benutzt? Achten Sie bei der Ausstellung der Quittung darauf, dass der Fahrer die dazu geschlagene Mehrwertsteuer ankreuzt – es gibt Fahrten zu Flughäfen, die teilweise nur mit 7% besteuert werden und Fahrten, die mit 19% Mehrwertsteuer berechnet werden.
  • Wenn Sie die Fahrt im Rahmen einer Honorarrechnung abrechnen, müssen Sie zuerst die jeweilige Mehrwertsteuer ausrechnen – Betrag geteilt durch 107 oder 119, je nach Steuersatz, mal 100. Dann schlagen Sie auf den Gesamtbetrag Ihrer Fahrtkosten, etwa zweier Taxifahrten und einer Bahnfahrt, 19% Mehrwertsteuer drauf: Endbetrag mal 119. Dazu weisen Sie die Mehrwertsteuer aus, indem Sie den Endbetrag von dem Nettobetrag Ihrer Anfahrtskosten (ohne Mehrwertsteuer) abziehen.
Teilen: