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Angelgesetze in Frankreich

Hier finden nicht nur Angler ein Paradies.
Hier finden nicht nur Angler ein Paradies.
Als Angler lieben Sie sicherlich die Abwechslung. Warum also immer in den hohen Norden an die Küste zum Angeln fahren? Nutzen Sie den Urlaub im Nachbarland Frankreich oder planen Sie gezielt einen kurzen Angeltripp an dessen Flüsse und Seen mit ihren abwechslungsreichen Landschaften. Solange Sie die Angelgesetze beachten, erwartet Sie eine großartige Zeit.

Angelkarte in Frankreich

Als Angler wird es Sie kaum überraschen, dass Sie eine Angelkarte benötigen. Diese Angelerlaubnis ist ohne besonderen Aufwand und für verschiedene Zeiträume und Gegenden buchbar. Wildangeln ist nicht empfehlenswert, denn im Nachbarland haben die Angelgesetze für ertappte Wildangler wenig Milde übrig.

  • Eine Angelkarte bekommen Sie am einfachsten direkt vor Ort. Angelgeschäfte, Post oder Tabakgeschäfte bieten diese Karten direkt für die Gewässer der Umgebung an.
  • Möglich sind Angelscheine als Tageskarten oder für längere Zeiträume. Dies hängt ganz von Ihrer Entscheidung ab.
  • Die Angelgesetze in Frankreich sehen vor, dass diese Erlaubniskarten für bestimmte Gewässerabschnitte gelten. Achten Sie darauf, welcher Bereich mit Ihrer Angelkarte abgedeckt ist, und verlassen Sie diesen nicht.
  • Die Kosten für die Angelkarte sind unterschiedlich. Sie hängen davon ab, wer der Lizenzinhaber der Fischereirechte ist und für wen die Karte wie lange gelten soll. So gibt es häufig Sonderpreise für Kinder, Jugendliche oder Frauen.
  • Die Angelgesetze nehmen dazu noch eine Einteilung in Gewässer unterschiedlicher Kategorien mit unterschiedlichem Besatz vor. Dies ist in Deutschland so nicht bekannt, in Frankreich aber üblich.

Sie können viele Angelkarten auch online über die örtlichen französischen Angelvereine buchen. Überlegen Sie sich aber vorher, ob Sie sich schon auf eine Region festlegen wollen oder lieber direkt an Ort und Stelle spontan entscheiden.

Angelgesetze zu Schonzeit und Mindestmaßen

Selbst wenn Sie über eine gültige Angelerlaubnis verfügen, dürfen Sie nicht jederzeit angeln und auch nicht jeden Fisch an Land ziehen. Die französischen Angelgesetze schreiben unterschiedliche Schonzeiten und natürlich auch Mindestmaße der geangelten Fische vor.

  • Zwar sind generell Schonzeiten vorhanden, diese werden aber nicht landeseinheitlich und für jede Fisch- und Gewässerkategorie gleich gehandhabt.
  • Allgemein gilt, dass die Schonzeit in Gewässern erster Kategorie nach dem dritten Sonntag im September beginnt und dann mit dem zweiten Samstag im März wieder endet. Ausnahmen bestehen aber auch hier.
  • In Gewässern zweiter Kategorie können Sie ganzjährig angeln, sofern Sie die Ausnahmen beachten. Informieren Sie sich ausgiebig vor Ort, welche Fischarten womöglich gerade Schonzeit haben.
  • Auch bei den Mindestmaßen sehen die Angelgesetze in Frankreich keine allgemein verbindlichen Regelungen vor. Informieren Sie sich wieder direkt vor Ort, welche Maße gelten.

Hilfreich ist es, wenn Sie sich eine Liste mit den französischen Bezeichnungen der Fischarten zulegen. So finden Sie sich in den lokalen Bestimmungen besser zurecht.

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