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Anlage R zur Steuererklärung - so füllen Sie sie richtig aus

Bei Steuerexperten erhalten Sie Antworten auf alle Ihre Fragen.
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Renten gehören in Deutschland grundsätzlich zu den einkommensteuerpflichtigen Einkünften. Einige Arten sind dennoch in vollem Umfang steuerfrei. In der Steuererklärung müssen sie nicht aufgeführt werden. Renteneinkünfte sind in der Anlage R zu deklarieren.

Rentner können sich nach Beendigung des Berufslebens nicht einfach vom Finanzamt verabschieden. Es irrt auch derjenige, der glaubt, ein Auslandsruhesitz schützt vor der Besteuerung. Auch Auslandsrentner müssen eine Steuererklärung abgeben.

Steuererklärung - Rentner füllen Anlage R aus 

Wenn Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abgeben zu müssen, können Sie sich an Steuer-Experten sowie Lohnsteuerhilfevereine wenden oder das Ausfüllen selber erledigen.

  • Das im Jahr 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz regelt, wie Renteneinkünfte zu versteuern sind. Bei einem Rentenbeginn 2005 beträgt der steuerpflichtige Rentenanteil 50 Prozent. Jedes weitere Jahr steigt er um zwei Prozentpunkte.
  • Wer 2012 zum ersten Mal Rentenleistungen erhalten hat, ist mit 64 Prozent dabei. Die Regelungen gelten für gesetzliche Alters-, Erwerbsunfähigkeits-, Witwen- und Waisenrenten.
  • Sie brauchen nicht zu erschrecken, denn für die Mehrzahl der Rentner fallen aufgrund bestimmter Freibeträge und Steuervergünstigungen keine oder lediglich geringe Steuern an.
  • Wenn Ihre Rente unter dem Steuerfreibetrag (2012 Ledige 8.004 Euro) liegt, können Sie auf die Steuererklärung verzichten. Betriebsrenten und Beamtenpensionen werden in der Anlage N eingetragen.

Häufige Fehlerquellen beim Eintragen

Wenn Sie sich die Formulare für die Steuererklärung vom Finanzamt besorgen, sollten Sie neben weiteren Ausfüllhilfen immer eine Anleitung zur Anlage R vorfinden. Gehen Sie gemäß der Anleitungsschritte vor. Einige Fehler werden sehr oft beim Ausfüllen gemacht.

  • Es ist nicht richtig, dass Ehepartner die Anlage R gemeinsam ausfüllen. Jeder Steuerbürger benutzt ein eigenes Formular. Tragen Sie nicht Ihre monatliche Nettorente ein, gefordert ist Angabe der Jahres-Bruttorente.
  • Falsch ist es, wenn Sie Auszahlungen aus einer Kapitallebensversicherung angeben. Diese Zahlen gehören in die Anlage KAP.
  • Haben Sie Schwierigkeiten, eine Rentenerhöhung selbst auszurechnen, lassen Sie das einen Fachmann machen.
  • Ein nicht selten vorkommender Fehler, den Rentner machen, ist das Eintragen des Lebensalters bei Berufsende, obwohl hier das Datum der ersten Rentenbewilligung zu benennen ist.

Die Anlage R umfasst zwei Seiten mit insgesamt 58 Zeilen. Nehmen Sie sich Zeit beim Ausfüllen. Sind Sie sich unsicher, wenden Sie sich an einen Steuerexperten. Fehlerhafte und unwahre Angaben hat das Finanzamt gar nicht gern. Stand 12/2012

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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