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Antrag auf Betreuung stellen - so geht's für Pflegefälle

Im Pflegefall Betreuung beantragen.
Im Pflegefall Betreuung beantragen.
Es gibt Menschen, die sich um ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr kümmern können. Da also jemand diese Aufgabe übernehmen muss, ist hier ein Antrag auf Betreuung die Konsequenz.

Nicht nur Menschen mit schweren, geistigen Krankheiten gehören zu dieser Gruppe, auch Pflegefälle sind hiervon sehr oft betroffen. Viele davon sind bereits bettlägerig und können schon allein deshalb viele Dinge nicht mehr bewältigen. Hier ist es dann von besonderer Dringlichkeit, dass jemand einen Antrag auf Betreuung stellt. Nachfolgend soll Ihnen erläutert werden, wie Sie sich in solch einem Fall verhalten.

Antrag auf Betreuung stellen - die Voraussetzungen

  • Wenn jemand schwer erkrankt ist und deshalb seine persönlichen und krankheitsbedingten Angelegenheiten nicht mehr selbst ausführen kann, benötigt er einen Betreuer, der dies in seinem Sinne erledigt.
  • Um diese Voraussetzungen gerade bei Pflegefällen zu überprüfen, sollte zuerst der behandelnden Arzt eingeschaltet werden. Überwiegend sind diese in der Lage, die gesundheitliche und deshalb auch die damit zusammenhängende geistige Verfassung des Patienten einzuschätzen.
  • Des Weiteren sollte vor einem Antrag auf Betreuung auch festgelegt werden, wer als Betreuer infrage kommt. Zumeist ist dies ein Familienangehöriger.

Den Antrag stellen - die Vorgehensweise

  1. Zuerst müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Vormundschaftsgericht, das in aller Regel im Amtsgericht Ihres Bezirkes beheimatet ist, einen solchen Antrag besorgen.
  2. Sie benötigen ebenfalls ein oder auch mehrere ärztliche Atteste, um die Notwendigkeit nachweisen zu können.
  3. Im Antrag muss der Name der zu betreuenden Person sowie der Name des Betreuers, der eingesetzt werden soll, eingetragen werden.
  4. Da für die Entscheidung eine Anhörung des Betroffenen stattfinden muss, müssen Sie eintragen, wo diese stattfinden kann.
  5. Des Weiteren müssen Sie die Bereiche vermerken, für die diese Betreuung festgelegt werden soll.
  6. Nachdem Sie dann den Antrag beim Vormundschaftsgericht eingereicht und die Anhörung stattgefunden hat, entscheidet das Gericht über Ihren Antrag.
helpster.de Autor:in
Jürgen Hemminger
Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
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