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Antrag auf Zustimmung durch den Vermieter: Hundehaltung - so geht's

Hunde sind wunderbare Tiere - findet das auch Ihr Vermieter?
Hunde sind wunderbare Tiere - findet das auch Ihr Vermieter?
Wer als Mieter in Deutschland einen Hund in seine Familie aufnehmen möchte, benötigt in der Regel die Zustimmung des Vermieters zur geplanten Hundehaltung. Wie Sie den entsprechenden Antrag erfolgreich stellen, erfahren Sie hier

Wann ein Antrag erforderlich ist

  • Genaue Auskunft darüber, was Ihr Vermieter in der Wohnung duldet oder nicht, gibt Ihnen der Mietvertrag. Dieser enthält üblicherweise eine Klausel zur Haustierhaltung, wobei die Hundehaltung tatsächlich unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Vermieters stehen darf, die Haltung von Kleintieren hingegen (und dazu gehören auch Katzen) fällt unter den normalen Gebrauch der Mietsache und ist nicht genehmigungsbedürftig.
  • Hat der Vermieter sich im Mietvertrag nicht weiter zur Notwendigkeit eines Antrags auf Erlaubnis zur Hundehaltung geäußert, empfiehlt sich hier zumindest eine kurze Nachfrage, um späteren Komplikationen aus dem Weg zu gehen.

Wenn die Zustimmung schon im Mietvertrag verweigert wurde

  • Hier hilft wirklich nur ein freundliches Gespräch mit dem Vermieter.
  • Lassen Sie ihn im Idealfall wissen, welche Hunderasse Sie anschaffen möchten und wie Ihre Mitmieter darüber denken. Auch genauere Informationen zum Familienalltag können helfen, Vorurteile abzubauen - ein kleinerer Hund, der wenig allein gelassen wird, wird einem Vermieter lieber sein als ein nur stundenweise betreuter Dobermann.

Welche Bedingungen der Vermieter stellen darf

  • Dazu gehören neben dem (weitverbreiteten) Verbot zur Haltung von Anlage 1 - Hunden auch Einschränkungen wie das vorher einzuholende Einverständnis der Nachbarn.

Hundehaltung im Mehrparteienhaus

  • Hat der Vermieter Ihrem Antrag stattgegeben und der Hundehaltung seine Zustimmung erteilt, kann der kleine Racker einziehen.
  • Damit es auch im Nachhinein keine Beschwerden gibt, sorgen Sie dafür, dass Ihr Hund eine angemessene Erziehung erhält, sodass er die Nachbarn im Treppenhaus nicht anspringt oder anknurrt.
  • Lassen Sie das Tier nicht zu lange allein. Wenn dies unvermeidbar sein sollte: Üben Sie das Alleinsein mit dem Tier, indem Sie es zunächst für wenige Minuten, dann schrittweise immer länger in der Wohnung allein lassen. Halten Sie sich währenddessen im Treppenhaus auf und betreten Sie die Wohnung erst dann wieder, wenn Sie ein paar Minuten nichts als Stille aus der Wohnung vernommen haben. Der Hund bekommt eine kleine Belohnung (keine ausufernde Wiedersehensszene). Nach ein paar Mal üben können Sie sicher sein, dass das Tier verstanden hat und auch in Zukunft Ruhe bewahrt, wenn Sie nicht zu Hause sind.
  • Einer der größten Streitpunkte, was die Hundehaltung angeht, sind unter Nachbarn die "großen Geschäfte" der Vierbeiner. Darum sollte es für Sie eine Selbstverständlichkeit sein, die Haufen, die Ihr Liebling in der Nachbarschaft hinterlässt, umgehend wegzuräumen - damit Ihr Vermieter auch in Zukunft keine Klagen hört.
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