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Antrag stellen - Hinweise

Anträge sind häufig auch formlos möglich.
Anträge sind häufig auch formlos möglich.
Der sprichwörtliche "Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars" von Reinhard Mey treibt auf die Spitze, was Sie als Bürger im Umgang mit Behörden vielleicht zuweilen nervt, wenn Sie wieder mal einen Antrag stellen müssen. Aber das Antragsverfahren schafft Rechtssicherheit, wenn Sie dabei einige Dinge beachten.

Formloser oder formgebundener Antrag

  • Aus dem Umgang mit Behörden kennen Sie Antragsformulare. Diese erleichtern Ihnen das Ausfüllen und den Mitarbeitern die Bearbeitung, denn alle wesentlichen Angaben sind hier bereits berücksichtigt.
  • In vielen Fällen können Sie aber auch einen formlosen Antrag stellen. Dies ist im Grunde nichts weiter als ein Brief, in dem Sie der Behörde Ihr Begehren mitteilen.
  • Im Unterschied zu einem normalen Brief, einer Anregung oder jeder anderen nicht als Antrag bezeichneten Willenserklärung gegenüber einer Behörde ist, dass Sie auf die Bearbeitung eines Antrages ein Recht auf eine Entscheidung haben.
  • Beantragen können Sie im Grunde alles. Ein Anliegen als Antrag zu formulieren, verhindert wirksam, dass Ihre Sache einfach in irgendeiner Schreibtischschublade verschwindet.
  • Bei einem Antrag wird Ihnen der Eingang bestätigt. Und wenn die Bearbeitung nicht zeitnah möglich ist, werden Sie einen voraussichtlichen Termin und eine Begründung erhalten.
  • Hintergrund ist der, dass Sie der Behörde andernfalls Druck machen könnten. Das Verwaltungsrecht sieht für solche Fälle das Instrument der Untätigkeitsklage vor - i.d.R. mindestens drei Monate nach Antragstellung. Prüfen Sie aber, ob sich das Klagerisiko lohnt.
  • Auch wenn Ihre Angelegenheit am Ende ausgeht wie das sprichwörtliche Hornberger Schießen: Wird Ihnen auf eine normale Eingabe nicht geantwortet, kann der pure Zusatz "Antrag" meist zumindest die Bearbeitung sicherstellen.

Was Sie beachten müssen, wenn Sie einen Antrag stellen

Die meisten Dinge, die Sie zu berücksichtigen haben, gelten für jede andere, auch für privatrechtliche, Willenserklärungen.

  • Jeder Antrag muss Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse beinhalten, ebenso natürlich das Datum des Antrages.
  • Wenn Sie nicht sicher sind, welche Dienststelle für Ihren Antrag zuständig ist, reicht auch z. B. Stadtverwaltung Musterstadt. Das kann durchaus von Vorteil sein, denn im Zweifelsfalle unterliegt es dann eindeutig nicht Ihrer Verantwortung, wenn der Antrag bei der falschen Dienststelle landet oder der Sachbearbeiter gerade auf Weltreise ist.
  • Formulieren Sie bei einem formlosen Antrag eine aussagekräftige Betreffzeile "Antrag auf...".
  • Beginnen Sie mit "Hiermit beantrage ich...". Eine Antragsbegründung müssen Sie auf jeden Fall leisten. Wenn es darum geht, eine Frist zu wahren, ist es u. U. möglich, die Antragsbegründung nachzureichen. Entscheidend ist dann der Termin des Antrages.
  • Vergessen Sie nicht die Unterschrift. Dies gilt natürlich für Antragsformulare ebenso wie für formlose Anträge.
  • Je nach Wichtigkeit kann es ratsam sein, den Antrag per Einschreiben zu versenden. Wenn die Behörde in Ihre Nähe ist, gehen Sie ganz sicher und übergeben Sie den Antrag selber oder per Boten an die Poststelle und bestehen Sie dort auf eine Kopie mit Eingangsstempel.
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