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Arbeiten am Karfreitag - das sollten Sie beachten

Allgemeines Arbeitsverbot gilt nicht für alle Berufe.
Allgemeines Arbeitsverbot gilt nicht für alle Berufe.
Zwar ist in Deutschland ein allgemeines Arbeitsverbot am Karfreitag gesetzlich festgelegt, doch nicht immer lässt sich das einhalten. Insbesondere nicht für bestimmte Berufe, wie Polizisten, Krankenschwestern oder Postangestellte, die auch an Feiertagen arbeiten müssen. Am Karfreitag sollte die Feiertagsruhe dadurch aber nicht gestört werden.

Arbeiten ist nicht für alle Berufe tabu

  • Karfreitag gilt in Deutschland als gesetzlich festgelegter Feiertag im Sinne des Feiertagsgesetzes, an dem das Arbeiten im Allgemeinen verboten ist.
  • Allerdings gibt es Ausnahmen von diesem Arbeitsverbot. Das betrifft insbesondere öffentliche Einrichtungen, wie Krankenhäuser, Reparaturwerkstätten und Tankstellen, anderweitige Versorgungsbetriebe oder Notdienste. Ebenso gehören der Post- und Eisenbahnverkehr, die Schiff- und Luftfahrt sowie der allgemeine Personenverkehr dazu. Ebenso fallen dringende, unaufschiebbare Arbeiten darunter.
  • Verboten sind wiederum Tätigkeiten und Handlungen in der Nähe von Kirchen, die den Gottesdienst stören könnten.
  • Verboten sind durch das Feiertagsgesetz am Karfreitag jedoch öffentliche Sportveranstaltungen, Feierlichkeiten in Schankbetrieben und sonstige öffentliche Veranstaltungen.
  • Eine Ausnahme bilden geistige, seelische und auch Kunstveranstaltungen, die dem Interesse der Wissenschaft und Volksbildung dienen.
  • Wer gegen diese Regelungen verstößt, handelt ordnungswidrig, was zu einer Geldbuße führen kann.
  • Auf Antrag können Gemeinden auch Ausnahmen zulassen.

Am Karfreitag die Feiertagsruhe achten

  • Solange es niemanden stört und es öffentlich nicht anstößig ist, dass Sie am Karfreitag arbeiten, ist dagegen nichts einzuwenden.
  • Denken Sie aber daran, dass der Karfreitag ein stiller Feiertag ist. Wenn es sich nicht vermeiden lässt, dass Sie an einem Karfreitag arbeiten, achten Sie also darauf, dass Sie die Feiertagsruhe nicht unnötig stören, vor allem durch Geräusche. Das gilt, wie oben bereits erwähnt, insbesondere in der Nähe von Gotteshäusern.
  • Unter den Begriff der Arbeit fallen im Übrigen auch kleinere Garten- und Hausarbeiten, die Sie als Besitzer ausführen dürfen. Aber auch hierbei sollten Sie die Feiertagsruhe achten.

Arbeiten am Karfreitag mit Zuschlägen

  • Vergessen Sie nicht: Wenn Sie an einem Karfreitag arbeiten, haben Sie Anspruch auf Feiertagszuschläge, die tarifvertraglich geregelt sind.
  • Falls das allerdings nicht der Fall ist, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber über mögliche Zuschläge verhandeln, vorausgesetzt, es steht bereits fest, dass Sie am Karfreitag arbeiten.
  • Wie Sie sicher und geschickt einen Feiertagszuschlag für Karfreitag verhandeln, können Sie hier nachlesen.

Weitere Autorin: Janet Hartung

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