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Arbeitslos und eine Wohnung mieten - das sollten Sie beachten

Arbeitslos und eine Wohnung mieten
Arbeitslos und eine Wohnung mieten
Wenn Sie arbeitslos sind und eine Wohnung anmieten wollen, dann dürfen Sie das grundsätzlich, Jedoch werden nur unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den Umzug übernommen. Auch muss die Höhe der Miete der neuen Wohnung angemessen sein. Deshalb sollten Sie, bevor Sie eine neue Wohnung mieten, genau prüfen, ob Sie die vorgeschriebenen Regeln eingehalten haben und sich den Umzug finanziell leisten können.

Arbeitslos: So können Sie problemlos umziehen

  • Wenn Sie umziehen wollen und zurzeit arbeitslos sind, muss die neue Wohnung angemessen sein im Sinne § 22 SGB, Abs. 2, damit die Unterkunftskosten vom Arbeitsamt übernommen werden. Bevor Sie eine Wohnung mieten, sollten Sie prüfen, welche Unterkunftskosten von der zuständigen Behörde übernommen werden.
  • Es gibt von der Behörde vorgeschriebene Nettokaltmieten, die nicht überschritten werden dürfen. Wenn Sie arbeitslos sind und eine neue Wohnung mieten wollen, dann hat die für sie zuständige Behörde eine Tabelle, in der die Höchtswerte aufgezeigt sind. Auch jeder Mietverein hilft Ihnen dabei. Wenn Sie wissen, wie viel Quadratmeter Sie anmieten dürfen und wie hoch die Miete sein darf, damit es keine Probleme mit der Kostenübernahme gibt, dann sollten Sie erst nach einer geeigneten Wohnung Ausschau halten.
  • Schon nach einem Jahr, in dem Sie arbeitslos sind, werden Sie Hartz IV Empfänger. Viele Leistungsempfänger werden dann von der Behörde aufgefordert, die Kosten zu senken und eine günstigere Wohnung zu mieten. Deshalb sollten sie, wenn Sie arbeitslos sind, sich lieber nach einer kleineren und günstigeren Wohnung umsehen

Wohnung mieten: Was sollten Sie beachten

  • Vor dem Umzug in die neue Wohnung müssen Sie dem Arbeitsamt den Wohnungswechsel anzeigen, wenn Sie arbeitslos sind. Liegt die Wohnung, die Sie mieten, in einem anderen Zuständigkeitsbereich, dann müssen Sie sich sofort beim zuständigen Amt wieder anmelden. Denn nur wer postalisch zu erreichen ist, hat auch einen Anspruch auf Leistung.
  • Sind Sie arbeitslos und beziehen Hartz IV, dann haben Sie zuvor einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen, damit die Kosten für die Wohnung, die Sie mieten wollen, auch vom Amt übernommen werden. Andernfalls bekommen Sie nur den Höchstwert. Sie sollten dann nochmals durchrechnen, ob Sie sich den Differenzbetrag finanziell leisten könnten.
  • Wenn Sie arbeitslos sind und eine neue Wohnung mieten, dann haben Sie Anspruch auf Umzugskosten, wenn der Umzug zuvor von der zuständigen Behörde bewilligt wurde. Nur wenn für das Amt ein triftiger Grund vorliegt, werden die Kosten für den Umzug auch übernommen.
  • Die Kosten für den Umzug sowie ein Darlehen für die Kaution werden gewährt, wenn Sie arbeitslos sind, und wenn der Umzug in die neue Wohnung gerechtfertigt ist. Private Gründe rechtfertigen in der Regel nicht den Wohnungswechsel. Es sei denn Sie bekommen Nachwuchs oder in der alten Wohnung zu wohnen, ist unzumutbar. Auch die Aussicht auf eine neue Arbeitsstelle rechtfertigt noch nicht den Umzug, da 2,5 Stunden Fahrtweg in Kauf genommen werden müssen. Es ist besser, wenn Sie sich beraten lassen, bevor Sie eine Wohnung mieten.
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