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Arbeitslosengeld nach Elterngeld beantragen - das sollten Sie beachten

Elterngeld verringert nicht das Arbeitslosengeld.
Elterngeld verringert nicht das Arbeitslosengeld. © Benjamin_Thorn / Pixelio
Sie erhalten Arbeitslosengeld nach dem Elterngeld. Wenn Ihr Arbeitsvertrag noch vor dem Bezug von Elterngeld und Mutterschutz gekündigt wurde, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Wie Arbeitslosengeld und Elterngeld zueinander stehen

  • Nach § 10 des Bundeselterneinkommengesetzes darf das Elterngeld nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden. Somit hat das Arbeitslosengeld keinen Bezug auf das Elterngeld, denn das Elterngeld darf selbst bei Arbeitslosigkeit nicht angerechnet werden. Anders läuft es beim Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, denn hier wird das erhaltene Elterngeld als Einkommen gezählt.
  • Es kommt also auch auf die Zeit vor dem Elterngeld an, denn wenn Sie beispielsweise nach mehreren Jahren arbeitslos werden, erhalten Sie das ganz normale Arbeitslosengeld, welches nach dem durchschnittlichen Einkommen der letzten zwei Jahre zugrunde gelegt wird. Daher haben Sie auch nach dem Elterngeld ein Anrecht auf Arbeitslosengeld.

Erst Elterngeld, dann Arbeitslosengeld

  • Nach § 2 Absatz 1 des Bundeselterneinkommengesetzes bekommen Sie Elterngeld in Höhe von 67% des zuletzt durchschnittlichen Einkommens bis zu 1800,- Euro monatlich. Liegt Ihr Nettoeinkommen dagegen über 1200,- Euro, so wird der Anspruch auf Elterngeld von 67% auf 65% gekürzt, jedoch maximal bis zu 1800,- Euro pro Monat. Selbst wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes arbeitslos waren, so erhalten Sie immerhin noch 300,- Euro an Elterngeld.
  • Läuft Ihr Elterngeld beispielsweise in zwei Monaten ab, und der Arbeitgeber kündigt Ihnen aus verschiedenen Gründen, dann werden für die Berechnung des Arbeitslosengeldes trotzdem die letzten zwei Jahre vor Ende des Arbeitsvertrages erhaltenen Lohnleistungen als Bemessungsgrenze zugrunde gelegt. Dies hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf Ihr Elterngeld, denn dies läuft erst in zwei Monaten ab, und Sie haben noch Anspruch auf das volle Elterngeld.
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