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Arbeitsstättenverordnung - den Pausenraum korrekt gestalten

Ein angenehmer Pausenraum schafft zufriedene Mitarbeiter.
Ein angenehmer Pausenraum schafft zufriedene Mitarbeiter.
Als Unternehmer müssen Sie sich an genügend Gesetzesgrundlagen halten, da wundert es Sie sicher nicht, dass es eine Arbeitsstättenverordnung zum Pausenraum gibt. Bevor Sie allerdings die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, atmen Sie ruhig durch. Diese Vorgaben setzen Sie mit Leichtigkeit um.

Eine eigene Ruhezone für Ihre Mitarbeiter benötigen Sie nicht in allen Fällen. Allerdings erweist sich die Pausenzone in vielen Fällen als sinnvoll und lockert die betriebliche Atmosphäre auf. Wann und wie Sie laut der Arbeitsstättenverordnung einen Pausenraum zur Verfügung stellen müssen, hängt in erster Linie von der Anzahl Ihrer Mitarbeiter ab.

Wann der Pausenraum nötig ist

 
  • Die Ruhezone zählt unmittelbar zur Arbeitsstätte und ist für Sie Vorschrift, wenn Sie mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen. Es kann sich sowohl um einen eigens abgeschlossenen Raum handeln als auch um eine speziell eingerichtete Zone, die jedoch nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz an sich steht.
  • Sie brauchen sich ebenfalls nicht mit einer Pausenzone befassen, wenn es in Ihrem Unternehmen eine Kantine gibt. Diese nimmt die Aufgabe des Raums ein. Auch wenn Sie kein Großraumbüro, sondern vermehrt einzelne, in sich abgeschlossene Büroräume besitzen, genügen diese als Ruhezone. Ihre Mitarbeiter können sich in die Räume zurückziehen und die Mittagspause beruhigt genießen.
  • Die Regel, dass Sie erst ab einer Arbeitnehmerzahl von zehn Mitarbeitern eine Ruhezone benötigen, tritt außer Kraft, wenn Sie einen Betrieb führen, der aus Gründen der Sicherheit einen eigenen Essensbereich erfordert. Das gilt insbesondere für Labore, Unternehmen, die mit Chemikalien arbeiten, und häufig für Werkstätten.
  • Auch wenn Ihre Mitarbeiter ohne einen speziellen Raum keine Chance haben, ihr Mittagessen ohne Schmutz, Staub oder Lärm einzunehmen, müssen Sie eine Ruhezone zur Verfügung stellen.
  • Ebenfalls gilt die Ausnahme für Betriebe mit direktem Kundenzugang oder für Unternehmen, deren Betriebsfeld sich auf den Außenbereich beschränkt. Hierunter zählen mitunter Einzelhandelsketten und Baufirmen.

So schreibt die Arbeitsstättenverordnung die Ruhezone vor

Eigentlich können Sie bei der Gestaltung kaum einen Fehler begehen, wenn Sie vorab überlegen, welche Ansprüche Sie an einen Pausenbereich stellen. Halten Sie sich einfach vor Augen, dass sich Ihre Angestellten in der Mittagszeit erholen möchten.

  • Laut der Verordnung zu Arbeitsstätten muss der Raum beispielsweise die Erholung ermöglichen. Das heißt, dass er klar vom Aufgabenbereich getrennt sein muss.
  • Es gilt als Merkregel, dass auf jeden Arbeitnehmer ein Quadratmeter Ruhezone kommt. Beschäftigen Sie also zwanzig Mitarbeiter, sollte der Raum zwanzig Quadratmeter groß sein.
  • Richten Sie ihn ansprechend ein. Sie brauchen keine teuren Wohnlandschaften und Polstermöbel, die unhandlich sind und sich nur schwer reinigen lassen. Sie halten sich bereits an die Vorgaben, wenn Sie Biertischgarnituren, also Sitzbänke und Tische nutzen. Besser sind dennoch Stühle mit einer Rückenlehne. Hier könnten Sie sich notfalls an Plastikgartenstühlen bedienen.
  • Es müssen genügend Sitzgelegenheiten für alle Mitarbeiter vorhanden sein, die gleichzeitig zu Mittag gehen.
  • Achten Sie darauf, dass der Raum höchstens fünf Minuten von der jeweiligen Arbeitsstätte der Mitarbeiter entfernt ist. Liegt Ihr Unternehmen auf einem großen Gelände, bringt es nichts, wenn Ihre Mitarbeiter erst fünfzehn Minuten zum Raum laufen müssen, bevor sie zu Mittag essen können.
  • Einen genauen Überblick über die Verordnung können Sie aus dem Arbeitszeitengesetz entnehmen, welches Sie sich unter anderem auf dieser Homepage herunterladen können.

Ein kleiner Tipp zum Schluss: Einzelne Blumen, Grünpflanzen und ein wenig Dekoration lockert die Atmosphäre im Pausenbereich auf. Die Arbeitsstättenverordnung gibt zwar nicht vor, dass Ihr Pausenraum dekoriert sein muss, doch halten sich Ihre Mitarbeiter lieber in einem ansprechenden Raum auf. 

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