Alle Kategorien
Suche

Arbeitstemperatur - Hilfe bei unzumutbaren Temperaturen am Arbeitsplatz

Auch bei Hitze muss man arbeiten.
Auch bei Hitze muss man arbeiten. © Peter von Bechen / Pixelio
Im Winter ist es zu kalt zum Arbeiten und im Sommer zu warm, aber arbeiten müssen Sie. Welche Arbeitstemperaturen sind zumutbar und wie sollten Sie sich verhalten?

Gesetze zu Arbeitstemperaturen

  • Weder die § 618 Abs. 1 BGB noch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) enthalten konkrete Hinweise, wie hoch die Temperatur am Arbeitsplatz sein darf. Es wird von "nicht gesundheitsgefährdend", bzw. von einer Abwägung von Nutzungszweck und zuträglicher Arbeitstemperatur gesprochen. Das nützt Ihnen zunächst mal nicht viel, wenn der Chef bei Gluthitze oder eisiger Kälte Leistung erwartet.
  • Lediglich die im Zusammenhang mit der Arbeitsstättenverordnung erlassene Arbeitsstättenregel kann Ihnen weiterhelfen. Hier werden konkrete Arbeitstemperaturen genannt, also Höchst- und Tiefsttemperaturen für verschiede geartete Arbeiten empfohlen. Das dürfen Sie aber nicht so verstehen, dass Sie bei Kälte zum Beispiel nicht zu arbeiten brauchen, je nach Arbeitsplatz steht Ihnen lediglich eine warme Jacke zu oder Handschuhe.
  • Auch die Höchsttemperatur von 26 ° C, die für fast alle Arbeitsplätze gilt, darf in heißen Sommern überschritten werden. Auch hier gilt, dass Ihnen geeignete Schutzmaßnahmen zustehen, aber kein Hitzefrei. Geeignete Maßnahmen können zum Beispiel sein, dass eine Bekleidungsvorschrift gelockert wird oder Sie Mineralwasser zur Verfügung gestellt bekommen.

Es gibt weder einen Anspruch auf Sonderurlaub noch irgendwelche Sanktionen, die automatisch verhängt werden, wenn der Arbeitgeber bezüglich der Arbeitstemperatur auf stur schaltet.

Das können Sie bei unzumutbaren Temperaturen tun

  • Der erste Weg sollte ein offenes Gespräch mit dem Chef sein, wie die Temperaturen konkret im Arbeitsbereich gesenkt werden können. Da ein geeigneter Sonnenschutz ohnehin Vorschrift ist, kann über diesen die Temperatur meist erheblich gesenkt werden.
  • Wenn der Chef abblockt, sollten Sie einen Ausdruck der Arbeitsstättenregel vorlegen und auf konkrete Maßnahmen verweisen, die durchgeführt werden müssen, zum Beispiel darauf bestehen, dass Sie nur ein kurzärmeliges Hemd tragen, statt eines langärmeligen Hemds mit Jacke.
  • Auch das Einschalten des Betriebsrats und der Gewerkschaft kann einen unbelehrbaren Chef dazu bringen, sich um angemessene Arbeitstemperaturen zu kümmern.
  • Vorsicht mit Arbeitsniederlegungen und Streik. Eine völlige Unzumutbarkeit der Arbeit werden Sie wegen einer zu hohen oder niedrigen Arbeitstemperatur kaum belegen können. Im Zweifel bekommen Sie nicht nur das Entgelt für die Zeiten der Arbeitsniederlegung gestrichen, sondern müssen zusätzlich mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Abmahnungen und Entlassung rechnen.
  • Bei größeren und längeren Abweichungen der Arbeitstemperaturen von den Grenzwerten können Sie auch bei der Berufsgenossenschaft, den Kammern oder bei Ständeorganisationen um Hilfe bitten.
Teilen:
Der Inhalt der Seiten von www.helpster.de wurde mit größter Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann gleichwohl keine Gewähr übernommen werden. Aus diesem Grund ist jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebots ausgeschlossen. Informationen und Artikel dürfen auf keinen Fall als Ersatz für professionelle Beratung und/oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte angesehen werden. Der Inhalt von www.helpster.de kann und darf nicht verwendet werden, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen.