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Arbeitsunfall und Verletztengeld - damit können Sie bei Arbeitsunfähigkeit rechnen

Nach einem Arbeitsunfall kann Verletztengeld das Einkommen ersetzen.
Nach einem Arbeitsunfall kann Verletztengeld das Einkommen ersetzen.
Nach einem Arbeitsunfall haben Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung in bestimmten Fällen Anspruch auf Verletztengeld. Dabei handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung, damit Sie auch für die Dauer der Erkrankung Ihren Lebensunterhalt in etwa wie vor dem Unfall bestreiten können. Jedoch wird diese Leistung nicht in jedem Fall bezahlt, sodass Sie die Einschränkungen kennen sollten.

Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit in Folge eines Arbeitsunfalls

Arbeitnehmer, aber ebenso Landwirte, Pflegepersonal, Kindergartenkinder, Blutspender, Schüler und andere Personenkreise sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Ebenso können freiwillig Versicherte, wie Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer, Mitglieder sein. Als Versicherter haben Sie bei Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall die Möglichkeit, als Entgeltersatzleistung das Verletztengeld zu beziehen. Die gesetzlichen Grundlagen zum Verletztengeld werden im Siebten Sozialgesetzbuch, kurz SGB VII, geregelt.

  • Bei dieser Entgeltersatzleistung handelt es sich um eine Art Krankengeld der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieses wird über die Berufsgenossenschaft oder bei Arbeitnehmern über den Krankenversicherer ausbezahlt. Ob Ihnen die Leistung tatsächlich zusteht, hängt zunächst davon ab, ob Sie durch den Arbeitsunfall arbeitsunfähig geworden sind.

  • Zu den Grundvoraussetzungen zählt, dass die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall entstanden ist. Ebenso können Heilbehandlungsmaßnahmen dazu führen, dass eine Erwerbstätigkeit nicht mehr den ganzen Tag ausgeübt werden kann und Entgeltersatzleistungen der Unfallkasse bezogen werden können.

  • Zudem müssen Sie vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bestimmte Leistungen bezogen haben. Dazu zählen das reguläre Arbeitsentgelt oder das Arbeitseinkommen. Aber auch bei vorherigem Bezug von Verletzten- oder Krankengeld, Übergangs- oder Versorgungskrankengeld, Kurzarbeitergeld, Unterhaltsgeld oder Arbeitslosengeld können Sie direkt im Anschluss Anspruch auf diese Leistung der Unfallkasse haben.

  • Zwar zählt die Arbeitsunfähigkeit nach einem Arbeitsunfall zu den Hauptgründen, weshalb die Entgeltersatzleistung bezahlt wird, jedoch gibt es noch andere Ausnahmefälle, bei denen Verletztengeld ausbezahlt werden kann. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind, die Maßnahme jedoch nicht sofort angetreten werden kann. Die Gründe für die Verzögerung dürfen aber nicht in der Person selbst zu finden sein. Auch Elternteile können diese Leistungen erhalten, wenn es sich um ein verletztes Kind unter zwölf Jahren handelt und eine Betreuung durch den Elternteil notwendig wird. Bei Erhalt von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und einer zugleich durchgeführten Heilbehandlungsmaßnahme kann es ebenfalls dazu kommen, dass Verletztengeld ausbezahlt wird.

Höhe der Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Die Höhe des Verletztengeldes entspricht in der Regel nicht dem gewohnten Einkommen aus der Erwerbstätigkeit, ist aber meist höher als das Krankengeld der Krankenkassen. Gemessen am Regelentgelt liegt die Höhe bei derzeit 80 Prozent (Stand: Juli 2014). Allerdings darf die Höhe nicht über dem Nettoentgelt liegen.

  • Bei der Berechnung des Geldes wird das reguläre Arbeitsentgelt ebenso berücksichtigt wie weitere Entgeltbestandteile, die steuerfrei behandelt werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um Zuschläge für Nachtarbeit oder Arbeit an Feiertagen handeln. Auch Entgelt aus einem Minijob findet Berücksichtigung.

  • Bei Umschülern gibt es die Besonderheit, dass die Entgeltersatzleistung dem zu erwartenden Tariflohn entsprechen soll und bei Arbeitslosen liegt die Höhe beim Arbeitslosengeld.

  • Sind Sie als Unternehmer freiwillig versichert? Dann berechnet sich die Leistung aus dem 450. Teil des Jahresverdienstes. Dieser Anteil wird Ihnen dann in der Regel kalendertäglich zugesprochen.

  • Werden noch andere Leistungen, wie beispielsweise Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II, Unterhaltsgeld, Mutterschaftsgeld und einige mehr bezogen, dann werden diese angerechnet.

Mit Ende der Arbeitsunfähigkeit endet auch der Anspruch auf diese Versicherungsleistung. Das Verletztengeld wird Versicherten allerdings nicht unbegrenzt lange ausbezahlt. Die maximale Bezugsdauer liegt bei 546 Tagen beziehungsweise bei 78 Wochen.

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