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Art des Gewerbes korrekt angeben - Wissenswertes zur Gewerbeanmeldung

So beantworten Sie die Frage richtig.
So beantworten Sie die Frage richtig.
Wer sich selbstständig machen möchte, muss fast immer ein Gewerbe anmelden. In dieser Anmeldung werden Sie oft nach der Art des Gewerbes gefragt. Diese Frage ist für viele ein Problem.

Notwendigkeit zur Angabe der Art des Gewerbes

Die Frage nach der Art des Gewerbes wird in der Regel nur gestellt, damit das zuständige Gewerbeamt entscheiden kann, ob eine Anmeldung notwendig ist bzw. ob weitere Schritte erforderlich sind. Außerdem kann so entschieden werden, zu welcher Kammer Sie angemeldet werden.

  • Eine selbstständige Tätigkeit, die auf die Erzielung eines Gewinns ausgerichtet und auf Dauer angelegt ist, wird in der Regel als Gewerbe angesehen, es gibt dabei Ausnahmen. Zum Beispiel wenn Sie nur ein eigenes Vermögen verwalten, als Künstler tätig sind.
  • Eine der wichtigsten Fragen wird meist zusätzlich zu der Art des Gewerbes gefragt, es geht darum, ob Sie die Tätigkeit als Reisegewerbe ausüben wollen, das heißt, nicht von einem festen Geschäftssitz aus tätig werden, sondern zum Beispiel Waren an der Haustür anbieten. Da Sie viele Tätigkeiten sowohl von einem festen Geschäftssitz aus ausüben können, als auch als Reisegewerbe wird die Frage fast immer zusätzlich gestellt.
  • Im Übrigen geht es darum, ob Sie zusätzlich ein Führungszeugnis vorlegen müssen, das ist oft der Fall, wenn es um An- und Verkauf geht, Partnervermittlungen oder wenn Sie mit Dingen handeln, die auch für Einbrecher von nutzen sein können.
  • Für andere Tätigkeiten brauchen Sie einen Sachkundenachweis oder sogar eine Erlaubnis.
  • In der Regel werden Sie, wenn es um Handel und Vermittlung geht, bei der IHK angemeldet, wenn es um die Ausführung von Arbeiten geht bei der Handwerkskammer.

Fragen in der Gewerbeanmeldung

  • Die Anmeldeformulare sind in den Gemeinden unterschiedlich. Meist wird explizit danach gefragt, ob Sie ein Reisegewerbe anmelden wollen. In dem Fall brauchen Sie bei der Art des Gewerbes nicht angeben, ob Sie ein stehendes Gewerbe oder ein Reisegewebe anmelden wollen.
  • Meist wird zusätzlich nach der Rechtsform gefragt. Also Einzelunternehmen, GmbH, eingetragenen Kaufmann etc. In dem Fall gehört die Angabe nicht zu der Antwort auf die Frage nach der Gewerbeart.
  • In manchen Formularen gibt es ein Feld, in das Sie den Gegenstand des Gewerbes eintragen sollen und eines für die Art des Gewerbes. Tragen Sie dann die Rechtsform bei der Art ein und bei Gegenstand, was Sie genau tun.
  • Unter Gegenstand des Gewerbes bzw. Art des Gewerbes, je nach dem ob die Rechtsform in einer anderen Frage geklärt wird, tragen Sie dann genau ein, was Sie machen. Es muss deutlich aus der Antwort zu erkennen sein, ob Sie produzieren, reparieren, als Groß- oder Einzelhändler verkaufen und mit welchen Produkten Sie sich befassen.
  • Bezüglich der Produkte verwenden Sie Oberbegriffe wie Lebensmittel, Kosmetik, kunstgewerbliche Artikel. Es muss aber schon erkennbar sein, um was es geht, denn für Schuhe brauchen Sie zum Beispiel keine Erlaubnis für Feuerwerkskörper aber schon. Aus dem Grund sind Angaben wie Handel mit verschiedenen Waren nicht möglich.

Wenn Sie sich unsicher sind, schildern Sie dem Sachbearbeiter im Gewerbeamt was Sie machen und fragen, welchen Begriff Sie eintragen sollen.

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