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Aufsichtsübertragung im Urlaub - darauf sollten Sie achten

Aufsicht bedeutet große Verantwortung.
Aufsicht bedeutet große Verantwortung. © Stefan_Zerfaß / Pixelio
Wenn Kinder ohne die Eltern auf Reisen gehen, haben diese oft ein ungutes Gefühl. Die Aufsichtsübertragung sollte genau geklärt sein, damit auch im Urlaub klare Regeln gelten und möglichst nichts Schlimmes passiert.

Über den Wolken und im Urlaub soll die Freiheit grenzenlos sein. Für Kinder gilt dies nur eingeschränkt. Wenn Sie Ihr Kind im Rahmen einer Freizeitveranstaltung, mit einer Kinderorganisation oder einfach nur mit einem Bekannten in Urlaub fahren lassen, sollten Sie die Aufsichtsübertragung klären und regeln.

Auch der Urlaub hat seine Regeln

  • Bedenken Sie, dass die Aufsichtsübertragung nicht nur im Interesse Ihres Kindes, sondern auch im Interesse der aufsichtspflichtigen Person liegt. Passiert etwas, hat Ihr Kind den Schaden und die Aufsichtsperson die Verantwortung und damit oft ein echtes Problem.
  • Sie sollten wissen, dass die Haftung bei einer Aufsichtsübertragung regelmäßig beschränkt ist, zumindest dann, wenn die Aufsicht gefälligerweise übernommen wird. 

Aufsichtsübertragung nur an vertrauenswürdige Personen

  • Vergewissern Sie sich über die Person und Persönlichkeit der Aufsichtsperson. Wer ein Kind beaufsichtigt, muss dafür persönlich geeignet sein. Fährt Ihr Kind mit einem Bekannten in Urlaub, müssen Sie darauf vertrauen können, dass der Bekannte sich gegenüber Ihrem Kind so verhält, wie Sie es erwarten.
  • Achten Sie darauf, dass die Aufsichtsperson nicht zu viele Kinder zu betreuen hat. Sie muss in der Lage sein, den Überblick zu wahren.
  • Geben Sie der Aufsichtsperson, soweit dies möglich ist, detailliert Anweisungen, was Ihr Kind darf und was es lassen sollte oder was ihm nicht erlaubt werden sollte. Sprechen Sie bei älteren Kindern an, ob diese Alkohol trinken dürfen.

Instruieren Sie auch Ihr Kind

  • Besprechen Sie sich auch mit Ihrem Kind, wie es sich grundsätzlich zu verhalten hat und welche Vorgaben Sie ihm mit auf den Weg geben. Machen Sie ihm klar, dass die Aufsichtsperson infolge der Aufsichtsübertragung eine große Verantwortung übernimmt und im Schadensfall zivilrechtlich und vor allem auch strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann. Ihr Kind muss bereit und in der Lage sein, den Anweisungen der Aufsichtsperson Folge zu leisten.
  • Vereinbaren Sie mit der Aufsichtsperson oder Ihrem Kind, dass Sie zu einem vorgegebenen Zeitpunkt regelmäßig telefonisch oder über das Internet informiert werden, dass alles in Ordnung ist.
  • Überlegen Sie, inwieweit Sie Ihrem Kind Taschengeld mit auf den Weg geben oder ob Sie es der Aufsichtsperson zur Verwahrung anvertrauen.
  • Lassen Sie Ihr Kind nicht ohne gültigen Personalausweis verreisen.
  • Achten Sie darauf, dass Sie eine Privathaftpflichtversicherung besitzen, damit von Ihrem Kind eventuell verursachte Schäden am Eigentum Dritter abgesichert werden.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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