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Ausbildungsvertrag unterschrieben und nun absagen - so kommen Sie aus dem Vertrag heraus

Sie können den unterschriebenen Ausbildungsvertrag nicht absagen aber kündigen.
Sie können den unterschriebenen Ausbildungsvertrag nicht absagen aber kündigen.
Wer einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hat und feststellt, dass er doch lieber bei einem anderen Betrieb anfangen möchte, kann aus dem Vertrag wieder herauskommen. Wie Sie nun absagen, erfahren Sie im Folgenden.

Es ist gar nicht so einfach einen Ausbildungsbetrieb zu finden. Ist der Ausbildungsvertrag erst einmal unterschrieben, stellt sich für den Auszubildenden oft die Frage, ob er doch wieder absagen kann, wenn er eine Ausbildungsstelle findet, die näher an seinem Wohnort ist oder ihm besser zusagt.

So können Sie absagen bzw. kündigen, wenn der Ausbildungsvertrag unterschrieben ist

  • Sie sollten zuerst genau überlegen, bevor Sie einen Ausbildungsvertrag unterschreiben, ob Sie wirklich in dem Betrieb Ihre Ausbildung machen wollen. Überstürzen Sie nichts. Unterschreiben Sie auch nie direkt nach dem Vorstellungsgespräch vor Ort. Sie sollten den Ausbildungsvertrag immer erst mit nach Hause nehmen. Dort haben Sie Zeit in aller Ruhe zu lesen und bei Punkten, die Ihnen unklar sind, noch einmal nach zu fragen. Unterschreiben Sie erst dann, wenn Sie sicher sind, dass Sie die Ausbildung in dem Betrieb machen wollen.
  • Haben Sie nun den Vertrag unterschrieben, wollen die Ausbildung aber nicht antreten, können Sie den Ausbildungsvertrag wieder kündigen. Nur Absagen genügt nicht, Sie müssen kündigen.
  • Hierzu schreiben Sie ein kurzes Kündigungsschreiben. Sie müssen hierbei keine Frist wahren. Begründen Sie lediglich kurz in einem Satz, warum Sie die Ausbildung nun doch absagen wollen. Sie müssen dies nicht begründen, es dient lediglich der Höflichkeit.
  • Schicken Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben-Rückschein an den Ausbildungsbetrieb. Nun bekommen Sie wenige Tage später einen Nachweis darüber, wann Ihre Kündigung eingegangen ist.
  • Sie sollten wissen, dass Ihre Kündigung keiner Zustimmung bedarf, sondern lediglich zugehen muss. Aus diesem Grund ist es wichtig, sie per Einschreiben zu schicken.

Wissenswertes über die Kündigung des Ausbildungsvertrags

  • Wer eine Ausbildung machen will, sollte wissen, ob er eine Probezeit vereinbart.
  • In dieser Probezeit können Sie Ihren unterschriebenen Ausbildungsvertrag kündigen. Beachten Sie, dass Sie hierzu keine Frist einhalten müssen. Dies ist in § 22 Absatz 1 BBiG normiert. Ein bloßes Absagen genügt aber auch dann nicht.
  • Sie sollten wissen, dass Sie bei einer Kündigung des Ausbildungsvertrags keine Gründe nennen müssen. Wer seinen Ausbildungsvertrag doch wieder absagen will oder das Absagen vor Beginn der Probezeit macht, muss sich dafür nicht rechtfertigen.

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helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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