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Ausfuhrschein - so gelangen Sie an das Dokument

In Deutschland steuerfrei einkaufen
In Deutschland steuerfrei einkaufen
Wollen Sie in Deutschland oder einem anderen europäischen Land einkaufen, haben Sie das Recht, sich die Mehrwertsteuer zurückerstatten zu lassen. Voraussetzung hierfür ist der sogenannte Ausfuhrschein. Beachten Sie unbedingt die Reihenfolge des Ablaufs, um einen Teil des Kaufpreises zurückzubekommen.

Ausfuhrschein - das sollten Sie wissen

  • Haben Sie einen Wohnsitz im Nicht-EU-Ausland, also beispielsweise in der Schweiz, können Sie in Deutschland steuerfrei einkaufen. Das heißt, Sie bekommen für Ihren Einkauf die Mehrwertsteuer zurückerstattet. Jedoch brauchen Sie für diese Erstattung einen Ausfuhrschein.
  • Wenn Sie einen Einkauf in Deutschland tätigen, müssen Sie den vollen Preis, inklusive der Umsatzsteuer, bezahlen. Lassen Sie sich noch im Geschäft den Ausfuhrschein ausfüllen. Ist dieser auch vom Zoll ausgefüllt worden und haben Sie die Ware ordnungsgemäß ausgeführt, können Sie mit diesem Nachweis die Umsatzsteuer zurückfordern. Bewahren Sie alle Quittungen und Kassenzettel auf.
  • Bedingung für Ihren Einkauf ist, dass Sie die Waren innerhalb von drei Monaten aus Deutschland ausführen. Zudem muss es sich um private Waren handeln, also beispielsweise Souvenirs oder Kleidungsstücke. 
  • Bevor Sie eine Reise nach Deutschland antreten, um hier zollfrei einzukaufen, sollten Sie sich den Ausfuhrschein mehrmals ausdrucken. Nur wenige Geschäfte haben den Schein auch für Sie vorrätig. 
  • Gehen Sie hierzu auf den Internetauftritt des deutschen Zolls. Offiziell heißt der Ausfuhrschein "Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG)". Auf der rechten Seite finden Sie den Link für das PDF-Formular.
  • Fragen Sie vor dem Kauf nach, ob der Verkäufer bereit ist, die Steuer zu erstatten. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht hierzu nicht.

So bekommen Sie Ihre Steuer zurück

  1. Lassen Sie im Geschäft den Teil A ausfüllen.
  2. Bevor Sie wieder aus Deutschland abreisen, noch vor dem Check-in, gehen Sie mit Ihrem Gepäck zum Zollschalter. Hier zeigen Sie Ihre eingekaufte Ware vor und übergeben die Quittungen. Der Zollbeamte füllt den Teil B aus. Zeigen Sie Ihren Pass oder Personalausweis vor, um nachzuweisen, dass Sie im Nicht-EU-Ausland leben. Planen Sie etwa 30 Minuten für diesen Schritt ein. 
  3. Zurück an Ihrem Wohnort schicken Sie den vollständig ausgefüllten Ausfuhrschein zusammen mit Ihren Kontodaten und der Rechnung an das Geschäft in Deutschland. 
  4. Alternativ können Sie ein Unternehmen (Tax Refund Büro) an der Grenze oder am Flughafen beauftragen. Hier erhalten Sie die Mehrwertsteuer ausgezahlt, das Unternehmen wird sich den Betrag von dem betreffenden Geschäft zurückerstatten lassen.
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