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Austausch vom Wasserzähler veranlassen - so kommen Sie zu Ihrem Recht

Nur geeichte Messgeräte dürfen zur Verbrauchserfassung eingesetzt werden.
Nur geeichte Messgeräte dürfen zur Verbrauchserfassung eingesetzt werden.
Gebäudeeigentümer sind dazu verpflichtet, Wohnräume mit Warm- und Kaltwasserzählern auszustatten. Demnach muss jede Wohnung über ordnungsgemäße Geräte zur Verbrauchserfassung verfügen und diese unterliegen der Eichpflicht. Ist die Gültigkeit der jeweiligen Eichdauer abgelaufen, findet ein Austausch der Zähler statt. Das müssen Sie als Mieter oder Eigentümer allerdings nicht veranlassen, denn die Versorgungsunternehmen selbst sind dafür verantwortlich.

Austausch von Messgeräten zur Verbrauchserfassung

Wasserzähler unterliegen der Eichpflicht, um dem Verbraucher eine gewisse Messsicherheit zu gewähren. Die Eichung wird von staatlich anerkannten Prüfstellen vorgenommen und ist für Kaltwasserzähler sechs Jahre und für Warmwasserzähler fünf Jahre lang gültig. Nach Ablauf dieses Zeitraumes müssen die Geräte entweder ausgetauscht oder nachgeeicht werden.

  • In begründeten Fällen haben Sie auch vor Ablauf der Eichfrist allerdings auch das Recht, den Wasserzähler auf seine Funktionalität überprüfen zu lassen.
  • Das kann, zum Beispiel, der Fall sein, wenn sich gegenüber vorheriger Rechnungen ein deutlicher Mehrverbrauch ergibt, den Sie nicht begründen können. Oder wenn Sie feststellen, dass Ihr Wasserzähler keinen Eichstempel aufweist oder die gültige Eichdauer bereits abgelaufen ist.
  • Wenden Sie sich mit Ihrem Verdacht dazu direkt an Ihr zuständiges Versorgungsunternehmen. Die Kontaktdaten entnehmen einfach der Wasserabrechnung.
  • Stellt sich durch die Prüfung heraus, dass Ihr Zähler tatsächlich nicht einwandfrei funktioniert, dann können Sie auch einen Austausch erwarten.
  • In der Regel sind jedoch alle Messgeräte geeicht und werden nach Ablauf der Gültigkeitsdauer, von den verantwortlichen Unternehmen, unaufgefordert, nachgeeicht oder ausgetauscht.

Zuständigkeit für den Wasserzähler

Das Eichgesetz für Verbraucherzähler von Wasser und Wärme dient dem Verbraucherschutz. Denn dadurch sollen ungenaue und manipulierte Messungen verhindert werden.

  • Als Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder Immobilie sind Sie nicht für die Eichung des Wasserzählers verantwortlich, daher müssen Sie auch keinen Austausch veranlassen.
  • Das Versorgungsunternehmen selbst ist für die Zähler verantwortlich und tauscht Sie daher automatisch aus. Vorab werden Sie schriftlich darüber informiert.
  • Bei fehlendem oder abgelaufenem Eichstempel können Sie als Mieter die Richtigkeit der Wasserrechnung anfechten.
  • Die Eichung ist laut Eichgesetz vorgeschrieben und es gibt diesbezüglich auch keine Ausnahmen.

Bei sämtlichen Kalt- und Warmwasserzählern lässt die Messgenauigkeit mit dem Lauf der Zeit nach. Der Grund dafür sind Kalkablagerungen oder andere Feststoffe, die sich im Messgerät ansammeln. Daher werden die Zähler nach Ablauf der Eichgültigkeit ausgetauscht.

helpster.de Autor:in
Janet Hartung
Janet HartungJanet weiß als Floristin alles über Pflanzen und Blumen im Garten. Ihre Freizeit gestaltet die ehemalige Besitzerin eines Blumen- und Bastelshops stets kreativ mit Töpferei und Projekten im Heimwerken.
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