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Ausweiskopie beglaubigen lassen - so geht's

Beglaubigung verhindert Fälschung.
Beglaubigung verhindert Fälschung.
Spätestens seit es Farbkopierer gibt, können auch Ausweise problemlos kopiert und gefälscht werden. Wenn Sie also irgendwo eine Ausweiskopie vorlegen müssen, besteht der Empfänger verständlicherweise darauf, dass Sie Ihr das Papier beglaubigen lassen. Die Frage ist nur, wer beglaubigt und wer darf überhaupt beglaubigen?

Was Sie benötigen:

  • Kopie des Ausweises

Beglaubigung bedeutet, dass eine bestimmte Institution bestätigt, dass die ihr vorgelegte Kopie eines Schriftstücks mit dem ihr ebenfalls vorgelegten Original übereinstimmt. Derjenige, der die beglaubigte Kopie erhält, kann zumindest theoretisch bei der Beglaubigungsstelle nachfragen, ob der Beglaubigungsvermerk echt ist.

Ausweiskopie hat ein Fälschungsrisiko

  • Der einfachste Weg, um Ihren Ausweis beglaubigen zu lassen, ist, dass Sie dorthin gehen, wo Sie Ihren Ausweis beantragt und ausgestellt bekommen haben. Dies ist in der Regel das Bürgermeisteramt und dort meist das Einwohnermeldeamt.
  • Die Behörde kann am einfachsten und am effektivsten prüfen, ob Ihr Ausweis echt ist und ob Sie derjenige sind, der im Ausweis ausgewiesen ist. Für die Beglaubigung müssen Sie eine Gebühr entrichten. Rechnen Sie mit bis zu 20 EUR. Die Behörde drückt in der Regel einen Stempel mit der Aufschrift "beglaubigt" auf die Ausweiskopie, die mit der persönlichen Unterschrift des Behördenmitarbeiters versehen wird.
  • Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Sie zu einem beliebigen Notar gehen. Auch Notare sind berechtigt, Schriftstücke, die als Kopien eines Originals vorgelegt werden, zu beglaubigen. Der Notar versieht die Beglaubigung mit einer Urkundennummer und bestätigt, dass die vorgelegte Kopie mit dem ihm ebenfalls vorgelegten Original Ihres Ausweises übereinstimmt. Dafür müssen Sie ebenfalls eine Gebühr entrichten, die sich auf etwa 20 EUR belaufen dürfte.

Rechtsanwälte können nicht amtlich beglaubigen

  • Beachten Sie, dass Rechtsanwälte nicht berechtigt sind, Schriftstücke amtlich zu beglaubigen. Ein Rechtsanwalt kann allenfalls bestätigen, dass Kopie und Original eines Schriftstücks übereinstimmen. Es handelt sich dann aber nicht um eine amtliche Beglaubigung. Der Anwalt ist lediglich Zeuge. Je nachdem, wo Sie die Kopie vorlegen müssen, kann diese Beglaubigung aber bereits ausreichen.
  • Wenn Sie sich im Ausland befinden, gehen Sie zu einem deutschen Konsulat. Auch Konsularbeamte sind mit Aufgaben betraut, die in Deutschland bestimmten Behörden zugewiesen sind. Eine Beglaubigung Ihrer Ausweiskopie ist also ohne Weiteres möglich.
  • Deutsche Botschaften übernehmen diese Aufgabe normalerweise nicht, da sie mit der Vertretung politischer Interessen im Ausland eine andere Aufgabenstellung wahrnehmen.
  • Teilweise kann es sein, dass eine Apostille verlangt wird. Eine Apostille ist eine zusätzliche Beglaubigung, bei der eine übergeordnete Institution, in der Regel das Wirtschaftsministerium eines Bundeslandes die beglaubigte Kopie eines Originalschriftstückes noch einmal beglaubigt. Das Verfahren braucht einige Zeit und kostet zusätzlich Gebühren. Planen Sie mindestens zwei Wochen ein und rechnen Sie mit gut und gerne 50 EUR. Eine Apostille wird oft von ausländischen Behörden oder Banken verlangt, die damit das Risiko einer Fälschung noch weiter reduzieren möchten.
  • Wenn Sie ein Girokonto oder Tagesgeldkonto online im Internet eröffnen möchten, müssen Sie sich als Antragsteller identifizieren. Dazu gehen Sie zu einer belieben Postfiliale und legen das Original Ihres Personalausweises vor. Der Postbeamte bestätigt dann gegenüber der Bank, bei der Sie das Girokonto eröffnen möchten, dass Sie diejenige Person sind, die im Antrag ausgewiesen ist. Eine Ausweiskopie wird meist mit an die Bank geschickt.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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