Was Sie benötigen:
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- Kennzeichen
- Verbleibsnachweis
Auto vorrübergehend abmelden
Wollen Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend stilllegen lassen, folgt die Außerbetriebsetzung. Die Frist dafür beträgt sieben Jahre. Wenn Sie das Fahrzeug nach Ablauf dieser Frist nicht wieder anmelden, so verliert der Kfz-Brief seine Gültigkeit.
- Haben Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend stilllegen lassen, können Sie das Auto bei Ihrer Versicherung abmelden, um den Versicherungsschutz zu unterbrechen. Dafür benötigen Sie allerdings die Abmeldebescheinigung der Zulassungsbehörde.
- Sie können Ihr Fahrzeug dann innerhalb der nächsten sieben Jahre problemlos wieder zulassen, sofern es bereits in Deutschland angemeldet war und über einen gültigen TÜV verfügt.
- Bedenken Sie, dass Sie das Kennzeichen nicht automatisch behalten, wenn Sie Ihr Auto vorübergehend stilllegen lassen. Daher sollten Sie es reservieren lassen, wenn Sie es für eine erneute Zulassung wieder verwenden wollen.
Versicherung bei Außerbetriebsetzung
Die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs birgt Vor- und Nachteile.
Wer sein Auto längere Zeit nicht nutzt, steht oft vor der Frage, ob sich in dieser Zeit die …
- Sie können die Versicherungsprämie einsparen, wenn Sie Ihr Auto für einen bestimmten Zeitraum nicht benötigen und daher bei Ihrer Versicherung abmelden.
- Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Sie das Auto innerhalb der vorgeschriebenen Frist jederzeit wieder anmelden können.
- Melden Sie das Fahrzeug nach dieser Frist nicht wieder an, entsteht Ihnen jedoch der Nachteil, dass der Fahrzeugbrief die Gültigkeit verliert.
- Denken Sie außerdem daran, dass Sie Ihr vorrübergehend stillgelegtes Fahrzeug nicht auf öffentlichen Grundstücken und Straßen abstellen dürfen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug vorrübergehend stilllegen lassen wollen, benötigen Sie dafür bestimmte Unterlagen. Dazu gehören der Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Tei II, der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinung Teil I, die Kennzeichen sowie ein Verbleibsnachweis. Um Ihr Fahrzeug auch bei der Versicherung abmelden zu können, legen Sie dort die Abmeldebescheinigung vor.
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