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Autobatterie: Garantiefall - so gehen Sie vor

Ohne Batterie läuft kein Auto.
Ohne Batterie läuft kein Auto.
Nur eine funktionierende Autobatterie ist eine gute Batterie. Verweigert sie den Dienst, liegt ein Garantiefall vor. Sie sollten Ihre Rechte kennen, wenn Sie mit dem Verkäufer über eine Regelung verhandeln.

Wenn die neu gekaufte Autobatterie nicht funktioniert, also nicht genügend Strom liefert, um Ihr Auto zu starten oder nur Kurzschlüsse produziert, liegt ein Garantiefall oder besser gesagt ein Gewährleistungsfall vor. Ihre Rechte beurteilen sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Beim Kauf einer Autobatterie gilt BGB-Kaufrecht

  • Nach dem Kaufrecht des BGB haben Sie im Garantiefall bestimmte Gewährleistungsrechte. Sie können diese als Käufer in einer bestimmten Reihenfolge geltend machen und sollten zudem einige zeitliche Vorgaben kennen.
  • Sie müssen den Fehler umgehend dem Verkäufer anzeigen. Der Verkäufer hat eine Nachbesserungspflicht, aber auch ein Nachbesserungsrecht. Er kann zunächst versuchen, den Fehler zu beheben. Einem Verkäufer werden im Kaufrecht regelmäßig zwei Nachbesserungsversuche zugestanden.
  • Gelingt dem Verkäufer die Fehlerbeseitigung nicht, kann er Ihnen wahlweise auch eine neue Autobatterie liefern. Funktioniert diese ordnungsgemäß, ist die Angelegenheit erledigt. Funktioniert diese ersatzweise gelieferte Autobatterie wiederum nicht, dürften Sie regelmäßig das Vertrauen in den Verkäufer verloren haben und können vom Kaufvertrag zurücktreten.
  • Bei einer Autobatterie dürfte es regelmäßig keine Spielräume geben. Entweder sie funktioniert oder sie funktioniert eben nicht. Insoweit kann Sie der Verkäufer auch nicht auf eine Minderungsquote verweisen und anbieten, im Kaufpreis etwas nachzulassen.

Schwerwiegender Fehler ist immer ein Garantiefall

  • Der Umstand, dass eine Autobatterie nicht funktioniert, ist regelmäßig ein schwerwiegender Mangel, der Sie zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Sie geben dann die Autobatterie zurück und der Verkäufer muss Ihnen den Kaufpreis ohne Abzüge erstatten. Der Verkäufer kann Sie auch nicht auf den Hersteller der Autobatterie verweisen. Er allein ist im Garantiefall in der Gewährleistungshaftung.
  • Wenn der Fehler in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf der Autobatterie auftritt, spricht eine gesetzliche Vermutung dafür, dass der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war. Sie brauchen diesen Umstand nicht zu beweisen.
  • Allenfalls dann, wenn Ihnen der Verkäufer nachweisen kann, dass Sie die Funktionsuntüchtigkeit der Autobatterie verursacht und verschuldet haben, kann er den Garantiefall verweigern. Nach sechs Monaten dreht sich die Beweislast um und Sie müssen den Fehler zum Zeitpunkt des Kaufes beweisen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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