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Autokauf steuerlich geltend machen - so geht's

Den Firmenwagen von der Steuer absetzen.
Den Firmenwagen von der Steuer absetzen.
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern kann ein Selbstständiger den Autokauf steuerlich geltend machen. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, wenn das Auto auch privat genutzt wird.

Die Unterschiede beim Autokauf

Ein Unternehmen, das ein Auto betrieblich nutzt, wird das Auto auch auf den Firmennamen zulassen. In diesem Fall kann das Auto komplett von der Steuer abgesetzt werden. Das Gleiche gilt übrigens auch für Selbstständige oder Personenunternehmen, die das Kfz auf ihren Namen zulassen. Die Möglichkeiten, das Auto abzusetzen, sind jedoch auch von der Art des Autokaufs abhängig:

  • Neufahrzeuge können Sie mit einer Abschreibungsdauer von sechs Jahren abschreiben. Das bedeutet, der Kaufpreis des Fahrzeuges wird auf sechs Jahre verteilt, so dass Sie in jedem Jahr ein sechstel des Kaufpreises von der Steuer absetzen können. Hierbei handelt es sich um die lineare Abschreibung.
  • Ob eine deggressive Abschreibung (hier sind anfangs die Abschreibungsbeträge höher und verringern sich mit den Jahren) eventuell sinnvoller ist, kann Ihnen Ihr Steuerberater erläutern.
  • Gebrauchte Fahrzeuge besitzen je nach ihrem Alter eine Abschreibung von zwei bis vier Jahren.

Weitere Kosten steuerlich geltend machen

  • Unternehmen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, können nach dem Autokauf die Vorsteuer bei ihrer Umsatzsteuererklärung geltend machen. Im Gegensatz zur Abschreibung des Kaufpreises wird die Vorsteuer sofort in einem Betrag erstattet.
  • Beim Autokauf müssen Sie nur darauf achten, dass auf der Rechnung die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen wird. Ansonsten können Sie die Vorsteuer nicht geltend machen. 
  • Meistens wird ein betrieblicher Pkw auch für private Fahrten genutzt. Dieser Umstand muss natürlich steuerlich berücksichtigt werden. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder das Unternehmen führt ein Fahrtenbuch oder der Unternehmer versteuert die privaten Fahrten mit der 1%-Regelung.
  • Im letzteren Fall müssen Sie 1% des Bruttolistenpreises als Privatentnahme bzw. betriebliche Einnahmen verbuchen. Bei der Variante des Fahrtenbuches müssen Sie alle Fahrten aufschreiben, sowohl die privaten als auch die beruflich veranlassten. Nachdem diese Variante etwas komplizierter ist, wäre die 1%-Regelung zu bevorzugen.

Selbstverständlich können Sie nach dem Autokauf weitere Kosten wie Benzin, Reparaturkosten, Versicherungen usw. steuerlich geltend machen.

helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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