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Autokennzeichen - Halter legal ermitteln lassen

Ermitteln Sie per Autokennzeichen den Halter!
Ermitteln Sie per Autokennzeichen den Halter!
Nach einem Autounfall kommt es häufig zu Fahrerflucht. Sie sollten sich unbedingt das Autokennzeichen notieren. So können Sie anschließend den Halter ermitteln, bekommen den Schaden ersetzt und können den Fahrer anzeigen.

Was Sie benötigen:

  • Autokennzeichen
  • Zentralruf der Autoversicherer

So ermitteln Sie per Autokennzeichen den Halter

Bewahren Sie immer in Ihrem Handschuhfach einen Stift und einen Zettel auf.Sollten Sie in einem Unfall verwickelt werden, merken Sie sich das Autokennzeichen des Verursachers. Dies wird Ihnen bestimmt leichter fallen, wenn Sie das Kennzeichen laut aussprechen. So prägt es sich besser in Ihr Gedächtnis ein. Schreiben Sie das Kennzeichen auf.

  • Sie können nun im Falle einer Fahrerflucht den Fahrzeughalter ermitteln. Dies ist keineswegs illegal und dient der Durchsetzung Ihrer eigenen Rechte.
  • Sie können bei dem Zentralruf der Autoversicherer anrufen und das Autokennzeichen nennen. Dort gibt es eine Datenbank, nach der die Versicherung des Halters ermittelt wird. Jeder Beteiligte eines Unfalls erhält so die Möglichkeit, den Verursacher ausfindig zu machen und seine Ansprüche anzumelden. Sie erreichen den Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 018025026. Ein Anruf kostet Sie sechs Cent pro Minute aus dem Festnetz. Rufen Sie dagegen von Ihrem Mobiltelefon an, ist die Gebühr dementsprechend teurer. 
  • Sie werden im Anschluss daran an die zuständige Versicherung weitergeleitet. Schildern Sie bei der Versicherung den Unfallhergang. Sie können hierzu eine Skizze anfertigen und eine Unfallbeschreibung anfertigen, in der Sie genau schildern, was wann passiert ist und wo Ihr Auto ergriffen wurde. Dies kann sehr wichtig sein, um die Schuld zuzuweisen.
  • Bei Unklarheiten wird die Versicherung auf Sie zukommen und weitere Informationen anfordern. Sollten dann immer noch Dinge unklar sein, wird die Versicherung einen Gutachter heranziehen.

Sie können den Unfallverursacher bei der Polizei anzeigen, wenn er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat. Hat der Fahrer sich aber unverzüglich nach dem Unfall bei der Polizei gemeldet und die Sache aufgeklärt, sollten Sie von einer Anzeige absehen, da er seiner Aufklärungspflicht nachgekommen ist.  

helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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