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Autoschaden - so melden Sie ihn Ihrer Versicherung

Melden Sie Ihren Autoschaden unverzüglich bei der Versicherung an.
Melden Sie Ihren Autoschaden unverzüglich bei der Versicherung an.
Es ist kalt und der Boden gefriert nachts. "Perfekte" Bedingungen für Autounfälle. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon hat man dem anderen die Vorfahrt genommen oder ist in das ausparkende Fahrzeug hinein gerast und hat einen Autoschaden. Nun gilt vor allem eins: Bewahren Sie Ruhe. Sie sind schließlich versichert.

Was Sie benötigen:

  • Telefon oder Internet
  • Schadensfallformular
  • Personalien des Unfallgegners
  • Anschrift der eigenen Versicherung
  • Anschrift der Versicherung des Unfallgegners

Erste Hilfe hat Vorrang vor dem Autoschaden

  1. Halten Sie an. Alles andere ist Fahrerflucht und damit machen Sie sich der unterlassenen Hilfeleistung und des verbotenen Entfernens vom Unfallort strafbar.
  2. Sichern Sie den Unfallort ab, stellen Sie hierzu ein Warndreieck auf. Kümmern Sie sich nicht um den Autoschaden, das spielt zu diesem Zeitpunkt noch keine Rolle.
  3. Leisten Sie erste Hilfe.
  4. Rufen Sie gegebenenfalls die Polizei zur Hilfe - wenn der Notarzt erforderlich ist, sagen Sie das dem Polizisten direkt am Telefon. Wenn die Polizei vor Ort ist, wird sie Sie zum Unfallhergang befragen und dies protokollieren. Sie sollten nur Angaben machen, wenn Sie sich dazu in der Lage fühlen. Vielleicht sind Sie nach dem Unfall noch benommen und können die Situation nicht gut einschätzen.
  5. Suchen Sie Zeugen, vielleicht können diese Ihnen später helfen, falls es zu Unklarheiten in der Schuldfrage kommt.
  6. Tauschen Sie in Hinblick auf den Autoschaden die Personalien aus und fragen Sie, bei welcher Versicherung der Unfallgegner versichert ist.
  7. Sie sollten am Unfallort nicht unmittelbar Ihre Schuld eingestehen. Zu diesem Zeitpunkt stehen Sie vielleicht unter Schock oder Überblicken gar nicht die gesamte Situation. Sie schildern im Nachhinein Ihrem Versicherer den genauen Hergang. Die Schuldfrage wird sich dann aus Ihren und den Angaben des Unfallgegners, sowie der Art des Zusammenstoßes klären lassen.

Meldung des Autoschadens bei der Versicherung

  1. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem Versicherer. Sie sind verpflichtet, Ihre Versicherung innerhalb einer Woche nach dem Unfall schriftlich in Kenntnis zu setzen. Dies gilt auch bei nicht verschuldeten Unfällen. Sollte es bei dem Unfall sogar Personenschäden gegeben haben, müssen Sie den Unfall innerhalb von 48 Stunden melden.
  2. Fragen Sie hierzu bei Ihrer Versicherung nach, ob es spezielle Schadensmeldungen gibt und, ob Sie die auf der Homepage herunterladen können, oder ob man Ihnen diese zuschicken könnte.
  3. Nehmen Sie sich etwas Zeit beim Ausfüllen der Formulare. Sie müssen sich das Unfallgeschehen möglichst genau ins Gedächtnis rufen. 
  4. Schicken Sie Ihrem Versicherer die ausgefüllte Schadensmeldung zu.
  5. Ist der Schaden lediglich geringfügig (das ist der Fall bei Schäden bis zu 300 Euro), dann ist es ratsam, den Schaden selbst zu regulieren, ohne Ihre Versicherung in Anspruch zu nehmen.
  6. Bei nicht-geringfügigen Schäden (Schäden über 600 Euro), können Sie einen Sachverständigen hinzuziehen, der den Schaden einschätzt. Das Sachverständigengutachten hat die Versicherung des Unfallschädigers zu bezahlen.  
  7. Die "gegnerische" Versicherung, d.h. die Ihres Unfallgegners müssen Sie ebenfalls in Kenntnis setzen. Fragen Sie dort auch nach, ob Sie vielleicht eine Abschlagszahlung erhalten könnten, dies wird in Fällen mit klarer Schuldfrage oft gewährt.

Abschließend sollten Sie noch wissen, dass Sie einen Anspruch gegen die Versicherung haben, wenn der Unfallgegner schuld ist oder wenn er aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeuges haftet. Bei Fahrlässigkeit gilt, dass Sie schadenersatzberechtigt sind, wenn Sie den Unfall bei Beachtung der größtmöglichen Sorgfalt nicht vermeiden konnten.

helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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