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Autoverkauf ins Ausland - das sollten Sie beachten

Die Abmeldung erfolgt im Inland.
Die Abmeldung erfolgt im Inland.
Ein Autoverkauf ins Ausland braucht Sie grundsätzlich nicht zu schrecken. Besonders ältere Wagen finden in Deutschland zwar keine Abnehmer mehr, sind aber in einigen Teilen der Welt noch heiß begehrt. Wichtig ist, dass Sie als Autoverkäufer die notwendigen Vorkehrungen treffen, um nicht Probleme mit dem Finanzamt, den Zulassungsbehörden oder Ihrer Versicherung zu bekommen.

Autoverkauf, Mehrwertsteuer und Zoll

  • Als privater Verkäufer ist der Verkaufspreis für Sie ein Bruttopreis. Lassen Sie sich nicht erzählen, dass Sie die Mehrwertsteuer bei einem Autoverkauf ins Ausland abziehen müssen, um sie später vom Finanzamt wiederzubekommen. Dies ist nicht richtig.
  • Nur wenn Sie die Umsatzsteuer ausweisen können, ist ein Nettopreis möglich. Dafür müssten Sie aber das Fahrzeug als Firmenwagen angemeldet haben oder gewerblicher Autoverkäufer sein.
  • Nutzen Sie ein Standardformular für den Verkauf und vermerken im Zweifel darauf, dass Sie nicht berechtigt sind, die Mehrwertsteuer auszuweisen.
  • Mit dem Zoll haben Sie nichts zu tun. Dies ist Aufgabe desjenigen, der das Auto von Ihnen kauft und es ins Ausland bringt. Dies bedeutet auch, dass für Sie keine Zollgebühren anfallen. Jede Aussage des Käufers, dass Sie diese vom Kaufpreis abziehen sollen, ist ein Versuch, den Preis zu seinen Gunsten zu drücken.

Ins Ausland nur abgemeldet

Als Autobesitzer sind Sie so lange für Ihr Fahrzeug verantwortlich, wie es noch irgendwie mit Ihnen in Verbindung gebracht wird. Dies geschieht in erster Linie dadurch, dass es weiterhin auf Ihren Namen angemeldet und in Ihrem Namen auch versichert ist.

  • Melden Sie Ihr Fahrzeug ab und lassen die Kennzeichen entwerten. Bei einem Autoverkauf ins Ausland kann sich der Käufer ohne großen Aufwand die richtigen Überführungskennzeichen besorgen.
  • Lehnen Sie es ab, dass der Käufer das Fahrzeug noch angemeldet ins Ausland überführt und dort erst ummeldet. Verursacht er einen Unfall, erwarten Sie auf jeden Fall Probleme mit der Versicherung.
  • Auslandsgeschäfte sind immer mit Vorsicht abzuwickeln, wenn es um die Bezahlung geht. Es ist schwierig, einen Käufer erst einmal zu belangen, wenn er wieder abgereist ist. Tätigen Sie also beim Autoverkauf ins Ausland nur Bargeschäfte.
  • Akzeptieren Sie aus diesem Grund keine Teilzahlungen und auch nicht das Angebot, einen Teil der Summe durch Schecks oder Überweisungen zu begleichen. Wenn der Käufer sich dadurch beleidigt fühlt, werden Sie dies eher verkraften als einen Verlust Ihres Geldes.
  • Sinnvoll ist es, das erhaltene Bargeld sofort zur Bank zu bringen und es dort prüfen zu lassen. Sind die Banken geschlossen, hat vielleicht noch ein Supermarkt in Ihrer Nähe geöffnet. Oft sind die Angestellten dort so entgegenkommend und prüfen mit ihren Geldscheinprüfern die einzelnen Scheine auf ihre Echtheit.
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