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AVR-Diakonie - arbeitsrechtliche Regelungen im Überblick

Die Diakonie betreibt auch Krankenhäuser.
Die Diakonie betreibt auch Krankenhäuser.
Seniorenheime, Behinderteneinrichtungen und mobile Sozialdienste - die Diakonie hat unterschiedliche Arbeitsbereiche. Sind Sie bei einem diakonischen Arbeitgeber tätig, gelten für Sie in der Regel die Arbeitsvertragsrichtlinien - kurz AVR - der Diakonie Deutschland. Ähnlich einem Tarifvertrag regeln diese wesentliche Punkte des Arbeitsverhältnisses.

Die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Diakonie gelten nicht als Tarifvertrag. Sie sind nicht zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt, sondern von einer "Arbeitsrechtlichen Kommission" beschlossen worden. Dieser gehören Vertreter der Dienstgeber- und der Dienstnehmerseite an. Dies können beispielsweise die Mitarbeitervertretung sein, die bei Ihnen gewählt ist.

Geltungsbereich der AVR-Diakonie

Die AVR-Diakonie regeln den wesentlichen Inhalt jedes Arbeitsverhältnisses, für das sie gelten. Sie enthalten im ersten Teil, der grundsätzliche Fragen regelt, daher eine Bestimmung zum Geltungsbereich.

  • Gem. § 1b Buchstabe a) AVR-Diakonie gelten die Bestimmungen z. B. nicht für Sie als Mitarbeitenden, wenn es sich in erster Linie um eine Beschäftigungs- und Arbeitstherapiemaßnahme handelt. Hier geht es nicht in erster Linie um die Erzielung eines Erwerbseinkommens. Vielmehr steht die begleitete Reintagration in das Arbeitsleben im Vordergrund.
  • § 1 enthält so etwas die die Präambel der AVR-Diakonie: Die Arbeit in der Diakonie wird als "Wesens- und Lebensäußerung" der evangelischen Kirche definiert. Gem. § 1 Abs. 2 AVR-Diakonie bilden die Mitarbeitenden eine "Dienstgemeinschaft".

Inhaltlicher Aufbau der Arbeitsvertragsrichtlinien

  • Der inhaltliche Aufbau der AVR-Diakonie orientiert sich am Verlauf eines Arbeitsverhältnisses: Am Anfang finden Sie u.a. Regelungen zur Einstellung und zur Probezeit, am Ende stehen Bestimmungen zur Beeindigung des Dienstverhältnisses, zum Übergangsgeld und die Regelungen zur Schlichtungsstelle.

  • Im Mittelteil finden Sie die Paragrafen, die das laufende Arbeitsverhältnis regeln. Dies betrifft Bestimmungen zur Arbeitszeit, zur Eingruppierung und zum Entgelt, zur zusätzlichen Altersversorgung und zum Urlaub.
  • Die Eingruppierung eines Mitarbeiters bedeutet dessen Zuordnung zu einer bestimmten Gehalts-, bzw. Entgeltgruppe. Diese lässt sich noch nicht aus den §§ 12 und 13 AVR-Diakonie ablesen, sondern erst aus der Anlage 1. Diese Anlage enthält den sogenannten Eingruppierungskalatog. Hier sind Tätigkeiten und Tätigkeitsfelder aufgeführt, die bestimmten Entgeltgruppen zugeordnet sind.

Gehaltsgefüge in der Diakonie

  • Im Vergleich mit den Gehältern, die kleine Unternehmen zahlen können, lässt sich das Entgelt bei der Diakonie durchaus sehen. Es beginnt in der Entgeltgruppe 1 in der sogenannten Basisstufe bei 1.550,55 Euro (Stand: Juli 2014). Nach zwei Jahren wird die Erfahrungsstufe 1 erreicht, in der 1.628,08 gezahlt werden.
  • Tätigkeiten, die der Entgeltgruppe 1 zugeordnet sind, erfordern keinerlei Berufsausbildung. Sie können nach einer gewissen Zeit der Einübung ausgeführt werden. Zum Vergleich: Auch das Gehalt einer ausgebildeten Buchhändlerin, die in einer kleinen Buchhandlung angestellt wird, kann sich in diesem Bereich bewegen.
  • Das höchste Gehalt wird in der Entgeltgruppe 13 der AVR-Diakonie bezogen. Hier beträgt die Bezahlung in der Einarbeitungsstufe bereits 4.736,78 Euro, in der Erfahrungsstufe 2 werden 5.484,69 Euro gezahlt (Stand: Juli 2014).

Die AVR-Diakonie enthalten wesentliche Bestimmungen zum Arbeitsverhältnis. Sie regeln zudem die Eingruppierung der Mitarbeitenden.

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