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Bahnfahren mit Behindertenausweis - was Sie dabei beachten sollten

Beim Bahnfahren mit einem Behindertenausweis aufpassen.
Beim Bahnfahren mit einem Behindertenausweis aufpassen. © Uwe Schwarz / Pixelio
Wenn Sie einen Behindertenausweis besitzen, können Sie damit beim Bahnfahren Geld sparen. Dabei müssen Sie aber einige wichtige Dinge beachten.

Ein Behindertenausweis dient dazu, die Nachteile, die schwerbehinderte Menschen haben, ein wenig auszugleichen. Dazu gehören auch Vorteile beim Bahnfahren. Welche Vorteile es gibt, hängt vom jeweiligen Grad der Behinderung und von den Merkzeichen ab, die im Behindertenausweis stehen.

Beim Bahnfahren mit einem Behindertenausweis Geld sparen

  • Wenn Sie mit einem Behindertenausweis Bahnfahren, können Sie zunächst die reservierten Sitzplätze für Behinderte benutzen. Diese befinden sich meistens in der Nähe der Türen und sind mit einem Behindertensymbol gekennzeichnet.
  • Falls Sie gehbehindert sind, bekommen Sie das Merkzeichen G in Ihrem Behindertenausweis. Damit haben Sie die Möglichkeit, sich eine sogenannte Wertmarke zu kaufen. Diese erhalten Sie bei dem Amt, das Ihren Behindertenausweis ausgestellt hat. Je nach Ihrem Wohnort, heißen die Ämter Versorgungsamt oder Landesamt für soziale Dienste.
  • Die Wertmarke kostet Sie 60 Euro pro Jahr. Damit können Sie alle öffentlichen Verkehrsmittel in einem Umkreis von 50 km von Ihrem Wohnort kostenlos benutzen. Diese Wertmarke können Sie natürlich auch zum Bahnfahren nutzen.
  • Falls sich in Ihrem Behindertenausweis das Merkzeichen aG oder Bl befindet, erhalten Sie die Wertmarke sogar kostenlos.
  • Beim Bahnfahren gibt es dabei noch ein paar Besonderheiten. Sie erhalten zu der Wertmarke ein Streckenverzeichnis mit Bahnverbindungen, die Sie kostenlos nutzen können.
  • Falls Sie während der Bahnfahrt nach Ihrem Fahrschein gefragt werden, müssen Sie die Wertmarke und den Behindertenausweis vorzeigen.

Bahnfahren mit Behindertenausweis und Begleitperson

  • Falls Sie Schwierigkeiten haben, sich in öffentlichen Verkehrsmitteln alleine zurechtzufinden, können Sie beim zuständigen Amt das Merkzeichen B für Ihren Behindertenausweis beantragen. Das Merkzeichen B bedeutet, dass Sie ein Anrecht auf Begleitung haben.
  • Ihre Begleitperson darf auf jeden Fall kostenlos Bahnfahren. Das gilt sogar dann, wenn Sie selbst nicht von den Kosten befreit sind.

Mitunter sind die Schaffner sehr misstrauisch. Deshalb sollten Sie beim Bahnfahren nicht nur Ihren Behindertenausweis mit sich führen, sondern auch Ihren Personalausweis.

helpster.de Autor:in
Martin Lembke
Martin LembkeMartin ist ausgebildeter Landmaschinenmechaniker. Er lebt auf dem Land und bewirtschaften einen großen Obst- und Gemüsegarten. Hier ist er handwerklich stark gefragt und kann sich auch seinem größten Hobby den Autos widmen.
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