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Bankbürgschaft als Mietkaution - so geht's

Eine Bankbürgschaft kann die Mietkaution ersetzen.
Eine Bankbürgschaft kann die Mietkaution ersetzen.
Eine Bankbürgschaft ist eine Alternative zur Mietkaution, die sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich bringt. Daher sollten Sie sorgfältig abwägen, welche Alternative die günstigere für Sie ist.

Ob sich eine Bankbürgschaft für Sie lohnt oder ob Sie besser eine Mietkaution hinterlegen sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Wie eine Bankbürgschaft funktioniert

  • Voraussetzung für eine Bankbürgschaft ist generell eine gute Bonität, da die Bank sich dazu verpflichtet, im Zweifelsfall Zahlungen bis zur Höhe der vereinbarten Mietkaution an Ihren Vermieter zu leisten. Die genauen Konditionen sind je nach Geldinstitut unterschiedlich, lassen Sie sich also am besten einen Termin bei Ihrer Hausbank geben.
  • Sofern Sie als ausreichend kreditwürdig gelten, bestätigt Ihnen die Bank schriftlich die Übernahme der Bürgschaft. Dies bedeutet, dass der Vermieter eventuelle Ansprüche, beispielsweise aufgrund von Beschädigungen der Wohnung oder ausstehenden Mietzahlungen, direkt an Ihre Bank richtet. Diese zahlt den geforderten Betrag an den Vermieter aus und holt sich die entsprechende Summe anschließend von Ihnen wieder zurück.
  • Die Bank prüft in der Regel nicht, ob die Forderung des Vermieters gerechtfertigt ist. Sie müssen die entsprechende Summe in jedem Fall zurückzahlen und können höchstens versuchen, sich das Geld auf dem Rechtsweg wiederzuholen, falls Sie die geltend gemachten Ansprüche Ihres Vermieters für nicht berechtigt halten.
  • Für den Abschluss einer Bankbürgschaft verlangen viele Geldinstitute eine Bearbeitungsgebühr. Außerdem werden während der Laufzeit jährlich die sogenannten Avalzinsen berechnet.

Richtig wählen zwischen Kautionsbürgschaft und Mietkaution

  • Ihr Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, eine Kautionsbürgschaft zu akzeptieren, er kann also prinzipiell auch auf die Barzahlung oder Überweisung des im Mietvertrag vereinbarten Betrags bestehen. Dieser darf übrigens laut Gesetz drei Monatskaltmieten nicht übersteigen, höhere Kautionsforderungen sind rechtswidrig.
  • Falls Sie sich die Zahlung der Mietkaution leisten können ohne dafür Ihr Konto zu überziehen oder einen Kredit in Anspruch zu nehmen, sollten Sie besser auf eine Bankbürgschaft verzichten. Dadurch sparen Sie sich die Kosten für die Bearbeitung Ihres Antrags und die jährlichen Zinsen. Da Ihr Vermieter die Kaution auf einem Sparbuch oder dergleichen anlegen muss, können Sie sogar mit einem geringen Ertrag rechnen, sofern Sie die Wohnung nach Ihrem Auszug in ordnungsgemäßem Zustand übergeben.
  • Sie müssen Ihre Kaution übrigens nicht zwingend in einem Betrag bezahlen, sondern können sie auch in drei gleichen monatlichen Raten zahlen. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, Sie brauchen für dieses Vorgehen also nicht das Einverständnis des Vermieters, sollten diesem aber mitteilen, dass Sie Ihre Mietkaution gerne in Raten zahlen würden, wobei die erste direkt beim Einzug fällig wird, die andere jeweils zu Beginn des Folgemonats. Richten Sie am besten einen vorübergehenden Dauerauftrag ein, sodass die Zahlungen automatisch pünktlich auf das Konto Ihres Vermieters überwiesen werden.
  • Stellt auch die Ratenzahlung der Kaution für Sie eine finanzielle Belastung dar, die zwangsläufig zu einer Kontoüberziehung führen würde, kann die Bankbürgschaft sinnvoll sein, da die Avalzinsen im Vergleich zum Überziehungszins und zu den gängigen Kreditzinsen meist deutlich geringer ausfallen.
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