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BAT-KF-Rechner - so können Sie Ihr Gehalt kalkulieren

In kirchlichen Einrichtungen gilt ein besonderes Arbeitsrecht.
In kirchlichen Einrichtungen gilt ein besonderes Arbeitsrecht. © Jerzy / Pixelio
In einigen Landeskirchen und kirchlichen Einrichtungen gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesangestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung. Die Entgeltgruppenpläne und die Tabellenentgelte bilden dabei die Grundlage, um das eigene Gehalt anhand eines "BAT-KF-Rechners" zu kalkulieren.

Während manche evangelische Landeskirchen - wie beispielsweise die Evangelische Kirchen Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz - eigene Tarifverträge geschaffen haben, orientieren sich andere Landeskirche wie Rheinland, Westfalen und Lippe noch am BAT-KF. Nach dem Tarifgefüge des öffentlichen Dienstes ist auch hier für die Höhe des Gehaltes die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe mitentscheidend.

Die Tabellenentgelte als BAT-KF-Rechner verwenden

  • Wenn Ihr Arbeitsverhältnis in einer kirchlichen Einrichtung unter den BAT-KF fällt, dann werden Sie gem. § 10 BAT-KF in eine bestimmte Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach dem Schwerpunkt Ihrer Tätigkeiten richtet.
  • Neben dem Allgemeinen Entgeltgruppenplan zum BAT-KF gibt es für bestimmte Berufsgruppen noch spezielle Entgeltgruppenpläne, wie beispielsweise für Pflegepersonal und Mitarbeiterinnen (und Mitarbeiter) in Kindertageseinrichtungen.
  • Wenn Sie Ihr Gehalt kalkulieren wollen, dann müssen Sie zuerst Ihre Entgeltgruppe kennen. Diese kann bei der Arbeit in einer Kindertageseinrichtung beispielsweise "SE 3" lauten, das dieser Eingruppierung entsprechende Tabellenentgelt finden Sie in den Tabellen als Anlage zum BAT-KF.
  • Die Anlage 4d gibt beispielsweise die Tabellenentgelte für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Kindertageseinrichtungen mit den Eingruppierungsstufen von SE 2 bis SE 18 wieder, wobei SE 2 die niedrigste Stufe ist.
  • Um Ihre genaues Gehalt anhand der Tabelle im Sinne eines BAT-KF-Rechners ermitteln zu können, müssen Sie zudem wissen, welcher Entwicklungsstufe Sie zugeordnet werden bzw. sind. Denn zwischen Stufe 1 und Stufe 6 gibt es in der Höhe des Entgeltes erhebliche Unterschiede.

Mit einem neuen Arbeitgeber die Einstufung klären

  • Wenn Sie die Arbeitsstelle wechseln und eine neue Stelle antreten, sollten Sie nicht nur die Eingruppierung, sondern vor allem auch die Leistungsstufe mit Ihrem neuen Arbeitgeber klären.
  • Denn die Stufenlaufzeit, also die Zeit, die in einer Entgeltstufe verbracht werden muss, um die nächste zu erreichen, richtet sich gem. § 13 Abs. 3 BAT-KF nach der "ununterbrochenen Tätigkeit" bei einem Arbeitgeber - ein Wechseln kann dann wieder zu einer niedrigeren Einstufung führen.

Eingruppierung und Tabellenentgelte bilden die wichtigen Größen bei der Ermittlung des eigenen Gehaltes mit einem BAT-KF-Rechner.

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