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BAT-Tarife - Hinweise

Der BAT galt im öffentlichen Dienst.
Der BAT galt im öffentlichen Dienst.
Sind Sie im öffentlichen Dienst tätig oder werden dort demnächst eine neue Stelle antreten? Über Ihren Lohn können und dürfen Sie dann nicht verhandeln, denn das Gehalt ist zumeist durch Tarife geregelt. Vielleicht haben Sie schon einmal etwas vom Bundes-Angestelltentarifvertrag - kurz BAT gehört, nach dem der öffentliche Dienst lange Jahrzehnte entlohnt wurde. Was müssen Sie hierüber wissen?

Der BAT ist ein alter Tarif

BAT ist die Abkürzung für den sogenannten Bundes-Angestelltentarifvertrag. Dieser galt für Arbeitnehmer, die im öffentlichen Dienst tätig waren, also zum Beispiel bei den einzelnen Kommunen, beim Bund oder bei verschiedenen Behörden wie etwa dem Finanzamt. 

  • Es handelt sich hierbei um einen alten und längst überholten Tarif, welcher im Jahr 1961 ins Leben gerufen wurde und 2005 offiziell bei Bund und Kommunen beziehungsweise 2006 in den einzelnen Bundesländern, eingestellt wurde. Seine Nachfolger sind der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - kurz TVöD, welcher für Arbeitnehmer bei Bund und Kommunen gilt sowie der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder - kurz TV-L für Angestellte der Länder. Beide Tarife sind so gut wie identisch.
  • Das bedeutet für Sie, dass Sie als Neueinsteiger in den öffentlichen Dienst nicht mehr nach dem alten Bundes-Angestelltentarifvertrag entlohnt werden. Auch für alteingesessene Arbeitnehmer wurde der BAT durch den TVöD beziehungsweise den TV-L ersetzt. 

So sahen die Tarife des Bundes-Angestelltentarifvertrages aus

  • Die Löhne des Bundes-Angestelltentarifvertrages waren genauso wie die aktuellen Tarife nach einer sogenannten Entgelttabelle gestaffelt. Die Staffelung erfolgte hier einerseits nach Qualifikation des ausgeübten Berufes - höher qualifizierten Stellen kam ein höheres Gehalt zuteil - und zweitens nach Anzahl der Berufsjahre. Die Berufsjahre sind quasi als ein Messwert für die Erfahrung des Mitarbeiters anzusehen und wurden deshalb stets auch nur für die Berufsjahre bei ein und demselben Arbeitgeber gezählt. Insgesamt konnten Sie je nach Anzahl der Jahre von Stufe 1 bis Stufe 12 aufsteigen. 
  • Je nach Qualifikation Ihres Berufes wären Sie beim BAT in eine von insgesamt 15 Vergütungsgruppen eingeordnet worden. Diese trugen die römischen Ziffern von I (eins) bis X (zehn), welche teilweise Untergruppierungen wie etwa IVa oder IVb hatten. Die Gruppe I war hierbei die höchst vergütete und X die niedrigst vergütete Gruppe.
  • Das höchste Gehalt konnten Sie dementsprechend erwarten, wenn Sie in der Entgeltgruppe I eingeordnet waren und Ihre Berufserfahrung Sie bis auf Stufe 12 gebracht hatte. Es ist schwer, hier konkrete Zahlen zu nennen, da die Tarife jährlich neu angepasst wurden. Ein Arbeitnehmer mit genannter Einstufung konnte bei einer Anstellung im Bereich Kommune im Jahr 1990 zum Beispiel mit 7019,35 DM im Monat nach Hause gehen. Zehn Jahre später in 2000 war der Geldbeutel bei gleicher Eingruppierung mit 9193,80 DM gefüllt. 
  • Das gegenteilige Beispiel wäre ein Arbeitnehmer im Bereich Kommune in Entgeltgruppe X und keiner Berufserfahrung - also Stufe 1 -, der im Jahr 1990 lediglich 1319,23 DM verdiente. 2000 stieg das Gehalt auf 1727,89 DM.

Einen Überblick über die jährlichen Entgelttabellen können Sie sich leicht im Internet verschaffen. Ein Vergleich zwischen den einzelnen Jahren ist rückblickend sehr interessant. 

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