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Baumäste auf Nachbargrundstück - so können Sie sich helfen

Grenzüberschreitungen zu Nachbargrundstücken kann Streit verursachen.
Grenzüberschreitungen zu Nachbargrundstücken kann Streit verursachen.
Wenn Baumäste auf das Nachbargrundstück fallen oder nur überhängen, ist das per Gesetz eine Störung. Leider gibt es immer wieder Streitigkeiten unter Nachbarn, wenn sich einer von beiden gestört fühlt. Was ist also zu tun, wenn Baumäste überhängen?

Baumäste gehören nicht auf das Nachbargrundstück

  • Wer einen schön gepflegten Garten sein Eigen nennt, kann sich durchaus darüber ärgern, wenn die Baumäste vom Nachbargrundstück über die Grenze hinaus in den eigenen Garten ragen und so das Wachstum seiner liebevoll gepflegten Pflanzen verhindern.
  • Viele Streitigkeiten sind diesbezüglich vor Gericht ausgetragen worden, sodass bestehende Urteile zum "Leitfaden" weiterer Urteilsverkündungen werden. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat bereits im Jahr 2000 mit dem Urteil Az. 12 U 2174/00 entschieden, dass Eigentümer vom Besitzer eines benachbarten Grundstücks verlangen können, überhängende Zweige zu entfernen.
  • Dieses Urteil führt weiter aus, dass der Nachbar zunächst mit Hinweis auf eine bestimmte Frist aufgefordert werden muss, die Baumäste zu entfernen. Erst wenn der Nachbar nicht reagiert und die Frist verstreichen lässt, darf der Eigentümer, der sich gestört fühlt, die betreffenden Baumäste selber entfernen und die angefallenen Kosten dem Nachbarn in Rechnung stellen.

So können Sie mit der Thematik umgehen

Sicherlich sind Sie nicht nur durch die Gesetzeslage berechtigt, von Ihrem Nachbarn die Entsorgung der störenden Baumäste zu fordern. Er selbst müsste bereits im Rahmen des nachbarschaftlichen Zusammenlebens dafür sorgen, dass sein Nachbargrundstück, also Ihres, unbehelligt bleibt. Manche Menschen scheinen das jedoch zu übersehen. Deshalb ist es ratsam, wenn Sie zunächst auf nachbarschaftlicher Verständigungsbasis bemüht bleiben, die Angelegenheit friedlich zu regulieren:

  1. Sprechen Sie Ihren Nachbarn auf die Situation in Ihrem Garten an. Zeigen Sie ihm, welche Gartenanlagen durch die Baumäste verdeckt werden und deshalb nicht gut wachsen können.
  2. Bitten Sie Ihren Nachbarn, diese Baumäste zu entfernen und bieten Sie ihm sogar Ihre Hilfe an, mit dem Hinweis, dass Ihr Gartenbeet besser geschützt ist, wenn Sie die Arbeit zu zweit vornehmen.
  3. Reagiert Ihr Nachbar auf Ihr Anliegen in einer Art "Vergesslichkeit" oder mit "Vertröstung", bleiben Sie mit Ihrem Wunsch hartnäckig. Weisen Sie darauf hin, dass der Schnitt für seinen Baum zu einer bestimmten Vegetationsphase besser wäre und daher nicht versäumt werden sollte.
  4. Werden Sie massiver, wenn auch diese Hinweise ungehört bleiben, und weisen Sie Ihren Nachbarn auf den § 910 BGB (Überhang) hin, der Ihnen wie in dem o. g. Urteil recht gibt. Bedenken Sie nun aber auch, dass Sie per Gesetz dem Nachbargrundstück gegenüber nur ein bedingtes "Selbsthilferecht" haben. D. h.: Sie dürfen nur in angemessener, unvermeidbar-schädigender Weise tätig werden und dies müssen Sie ggf. durch einen Gutachter nachweisen können.
  5. Sie sollten deshalb erneut Ihren Nachbarn darauf hinweisen, dass Sie, wenn er nicht handelt, rechtliche Schritte einleiten werden. Falls Sie selber die überstehenden Baumäste absägen und Ihnen ein Fehler unterläuft, kann Ihr Nachbar klagen, weil Sie sich in "unangemessener Weise" selber geholfen haben.
  6. Behalten Sie in jedem Fall im Hinterkopf, dass Sie zwar selber die überhängenden Baumäste abschneiden dürfen, jedoch darf der Baum Ihres Nachbarn dadurch keinen weiteren Schaden nehmen.
  7. Deshalb ist es ratsam, sollte sich Ihre Situation zu so einem Streitfall entwickelt haben, dass Sie einen Rechtsanwalt einschalten, der einen Gutachter beauftragt. Der Gutachter wird nachweisen können, welchen Schaden die überhängenden Baumäste Ihrem Grundstück zufügen und dass Sie den Baum vom Nachbargrundstück nur in angemessener Weise gestutzt haben.
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