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Begrüßungsgeld für Neugeborene - Hinweise

Manche Kommunen zahlen Begrüßungsgeld für Neugeborene.
Manche Kommunen zahlen Begrüßungsgeld für Neugeborene.
In Deutschland gibt es Kommunen, die für Neugeborene ein Begrüßungsgeld zahlen. Ob eine Stadt oder Gemeinde das Geld zahlt, wie hoch es ausfällt und welche Bedingungen zu erfüllen sind, ist bei der jeweiligen Kommune zu erfahren.

Ein Willkommensgruß für Neugeborene

Manche Städte und Gemeinden in Deutschland zahlen für Neugeborene in ihrer Kommune ein Begrüßungsgeld.

  • Haben Sie ein Kind bekommen, können Sie sich bei Ihrer Kommune erkundigen, ob diese ein Begrüßungsgeld für den neuen Erdenbürger bezahlt. Vor allem in eher strukturschwachen Regionen gibt es etliche Städte und Gemeinden, die eine unterschiedlich hohe Summe für Neugeborene springen lassen. Die Richtlinien zur Gewährung legen die Kommunen selber fest.
  • Der Antrag muss meist schriftlich bei der zuständigen Behörde, beispielsweise dem Bürgerservice oder dem Amt für Soziales, gestellt werden. In aller Regel existieren dafür Vordrucke zum Ausfüllen. Im Regelfall ist ein persönlicher Besuch erforderlich, da die Geburtsurkunde des Neubürgers und der Personalausweis des oder der Sorgeberechtigten vorgelegt werden müssen.

Unterschiedliche Bedingungen für das Begrüßungsgeld

Je nach Kommune kann die Summe unterschiedlich hoch ausfallen, auch die Bedingungen unterscheiden sich.

  • Wie hoch das Begrüßungsgeld für Neugeborene ausfällt, liegt in der Entscheidungsgewalt der jeweiligen Städte und Gemeinden. Manche Kommunen zahlen 100 Euro, manche auch 500. Auch die Bedingungen sind unterschiedlich, so knüpft etwa die Stadt Zwickau die Gewährung an die Wahrnehmung der Vorsorgeuntersuchungen. 50 Euro erhalten die Eltern, wenn sie nachweisen können, dass sie mit ihrem Baby die U1 bis U5 wahrgenommen haben, weitere 50 Euro gibt’s nach bestätigter U6 und U7, jedoch nur, wenn auch die ersten fünf Untersuchungen stattgefunden haben.
  • Der Begriff Neugeborene ist bei der Antragsstellung relativ. So muss der Antrag in Zwickau etwa spätestens bis Ende des 9. Lebensmonats für die ersten 50 Euro und bis Ende des 26. Lebensmonats für die zweiten 50 Euro gestellt werden. Wichtig ist, dass Sie sich bei Ihrer Kommune noch vor der Geburt oder kurz danach erkundigen, um die geltende Frist nicht zu versäumen. Dort erfahren Sie auch weitere Bedingungen, etwa wie lange Sie schon in Ihrer Stadt oder Gemeinde wohnen müssen, um berechtigt zu sein.

Das Begrüßungsgeld ist umstritten, weil viele es lieber sähen, wenn das Geld beispielsweise in den Ausbau der Kinderbetreuung gesteckt würde, die meisten Eltern nehmen es aber dennoch gerne mit. (Stand 04/2013)

helpster.de Autor:in
Anna Adamsberg
Anna Adamsberg Als Lokaljournalistin mit einem tiefen Interesse an Büchern und Literaturwissenschaft widmet sich Anna gerne Themen rund um Schule, Kultur sowie Hobby & Freizeit
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