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Bei der Polizei das Aktenzeichen ermitteln - so geht's nach einem Unfall

Ihr Rechtsanwalt kann das Aktenzeichen bei der Polizei erfragen.
Ihr Rechtsanwalt kann das Aktenzeichen bei der Polizei erfragen.
Ein Unfall im Straßenverkehr bringt immer einen gewissen bürokratischen Aufwand mit sich. Sind sich die Parteien dann auch noch uneinig über die Schuldfrage, so kann die Akteinsicht wertvolle Erkenntnisse über den Unfallhergang mit sich bringen. Beachten Sie, dass lediglich ein Rechtsanwalt, der einen Unfallbeteiligten vertritt, bei der Polizei das Aktenzeichen ermitteln kann.

So kann bei der Polizei das Aktenzeichen erfragt werden

  • Sind Sie Beteiligter an einem Unfall, so kann es anschließend immer zu Streitigkeiten über die Unfallursache und die Schuldfrage geben. Dies kann Ihnen sogar widerfahren, wenn Sie denken, dass der Sachverhalt sehr eindeutig ist, die gegnerische Partei dies anschließend jedoch vehement bestreitet.
  • Sie sollten bei jedem Verkehrsunfall, bei dem es zu einem Personen- oder Sachschaden gekommen ist, die Polizei anrufen und zum Unfallort bitten. Die Polizei befragt dann unabhängig voneinander jede Partei und hält die Aussagen schriftlich fest. Sie können Ihre Aussage auch verweigern.
  • Die Polizei hält erstellt, falls erforderlich, eine Akte zu dem Unfall.
  • Beachten Sie, dass diese Akte lediglich der kompetenten Unfallregulierung dient. Daher kann das Aktenzeichen bei der Polizei von einem Rechtsanwalt angefragt werden, der eine der Unfallparteien vertritt. Hierzu muss der Anwalt eine Vertretungsvollmacht vorweisen.
  • Suchen Sie bei einem Unfall, bei dem es Streitigkeiten gibt, einen Rechtsanwalt auf und bitten Sie ihn, das Aktenzeichen zu erfragen und Akteneinsicht zu fordern.   

So rufen Sie nach einem Unfall die Polizei

  • Die Polizei legt nicht nach jedem Unfall eine Akte an und hat somit auch nicht in jedem Fall ein Aktenzeichen zu vergeben. Sie sind jedoch als Verkehrsteilnehmer verpflichtet, beim Unfallort zu bleiben, bis der Beschädigte von Schaden Kenntnis erlangt hat oder bis die Polizei den Schaden aufgenommen hat. Anderenfalls machen Sie sich strafbar.
  • Es ist sehr ratsam, die Polizei bei jedem Unfall heranzuziehen. So werden die Daten der Beteiligten festgehalten und anschließend können Ansprüche gegen die Versicherung geltend gemacht werden.
  • Benötigen Sie darüber hinaus Akteneinsicht, so wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der kann das Aktenzeichen erfragen.
  • Denken Sie daran, dass es unmittelbar nach einem Unfall wichtig ist, zuerst Erste Hilfe zu leisten und dann die Polizei und einen Rettungswagen anzurufen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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