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Bei der Rentenversicherung den Rückkaufswert nutzen - Hinweise zur Kündigung

Durch den Rückkaufswert die Rentenversicherung zu Geld machen. Es gilt einiges zu beachten.
Durch den Rückkaufswert die Rentenversicherung zu Geld machen. Es gilt einiges zu beachten. © Thorben_Wengert / Pixelio
Bei finanziellen Problemen liegt die Versuchung die Rentenversicherung zu kündigen oft nahe. Hier entstehen monatliche Kosten, die leicht eingespart werden können. Dazu kommt, dass Sie bei der Kündigung den Rückkaufswert ausgezahlt bekommen. Worauf Sie achten sollten, erfahren Sie hier.

So können Sie Ihre Rentenversicherung kündigen und den Rückkaufswert in Erfahrung bringen

  • Mit der Kündigung Ihrer Rentenversicherung verhält es sich nicht anders als mit anderen Verträgen: In Ihrer Versicherungspolice finden Sie die Kündigungsfrist und können so den Termin für Ihre Kündigung ermitteln. Die meisten Rentenversicherungsverträge lassen sich innerhalb von 1-3 Monaten kündigen.
  • Bei Ihrer Kündigung sind die Vertragsnummer, Ihr Wohnort zusammen mit dem Datum und vor allem auch die Unterschrift wichtig. Wenn Sie nicht wissen, zu wann Ihr Vertrag gekündigt werden kann, genügt es, wenn Sie "zum nächstmöglichen Termin" die Kündigung aussprechen. Vergessen Sie auch nicht, eine Bankverbindung für die Überweisung des Rückkaufswertes anzugeben.
  • Bitten Sie in der Kündigung darum, dass man Ihnen den Termin mitteilt, zu dem die Kündigung wirksam wird. So können Sie sichergehen, dass die Kündigung den Versicherer erreicht hat und Sie wissen auch, wann Sie den Rückkaufswert ausgezahlt bekommen.
  • Nach der Kündigung wird Ihnen der Rückkaufswert der Rentenversicherung mitgeteilt. Wenn Sie ihn vorher in Erfahrung bringen möchten, können Sie dafür auch bei Ihrer Versicherungsgesellschaft anrufen. Am Telefon erhalten Sie aus Datenschutzgründen keine Auskunft, allerdings wird Ihnen der aktuelle Rückkaufswert auf dem Postweg mitgeteilt.

Was Sie bei einer Kündigung beachten müssen

  • Eine Kündigung der Rentenversicherung vor Ablauf der Vertragslaufzeit wird sich für Sie negativ auswirken. Desto eher vor Vertragsende Sie kündigen, desto negativer sind die Auswirkungen für Sie. Es ist dabei gut möglich, dass Sie weniger Geld zurück erhalten, als Sie über die jahrelange Laufzeit einbezahlt haben.
  • Bedenken Sie auch, das es Alternativen zur Kündigung gibt. Wenn es sich um einen kurzzeitigen finanziellen Engpass handelt, genügt auch oft eine Beitragsbefreiung für eine gewisse Zeit. Das ist bei allen Versicherern problemlos und ohne Zusatzkosten möglich.
  • Wenn es sich um eine kapitalbildende Lebensversicherung handelt, haben Sie auch die Möglichkeit, diese zu beleihen. In dem Fall erhalten Sie den gewünschten Betrag ausgezahlt und zahlen ihn innerhalb einer gewissen Frist wieder ein. Die Alternative dazu bietet sich bei Rentenversicherungen auf der Grundlage von Fonds. Hier ist es oft möglich, einen Anteil Ihrer Fonds zu verkaufen und das Geld auszahlen zu lassen. Hierbei können aber Kosten für Sie entstehen.
  • Wenn Sie das Geld unbedingt benötigen, kann auch der Verkauf Ihrer Police sinnvoll sein. Diese Möglichkeit haben Sie in der Regel bei kapitalbildenden Lebensversicherungen ab einem vorhandenen Wert von 10.000 €. Der Vorteil für Sie: Sie erhalten vom Käufer mehr Geld, als Sie aus dem vorhandenen Rückkaufswert ausgezahlt bekommen würden. Zusätzlich bleibt ein ggf. versicherter Todesfallschutz erhalten. Aber Vorsicht: Auch hier gibt es schwarze Schafe. Informieren Sie sich in diesem Fall bei einem Finanzberater Ihres Vertrauens oder noch besser: Bei der Verbraucherzentrale. Hier werden Sie definitiv unabhängig beraten.
  • Zuletzt sei noch eins angemerkt: Wenn Sie die Versicherung bei einem Vermittler abgeschlossen haben statt im Internet, wird auch dieser über die erfolgte Kündigung in aller Regel informiert. Einen weiteren Besuch dieses Vermittlers können Sie verhindern, wenn Sie in der Kündigung ausdrücklich angeben, dass ein Beratungsbesuch vonseiten des Vermittlers oder Betreuers nicht gewünscht wird.
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