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Beim Krankenwagen mitfahren - Regeln und Tipps

Nicht jeder kann im Rettungswagen mitfahren.
Nicht jeder kann im Rettungswagen mitfahren.
Über das Mitfahren im Krankenwagen ranken sich viele Geschichten. Was daran liegt, dass es auch im Ermessen der Wagenbesatzung liegt, wer neben dem zu Transportierenden mitfahren darf oder nicht.

Krankenwagen und Rettungswagen dienen dem Transport

Zunächst einmal sollten Sie wissen, dass es mehrere Möglichkeiten des Krankentransportes gibt. Das, was die Gemeinheit als Krankenwagen bezeichnet, kann daher ein Krankentransportwagen (KTW) sein oder aber ein Rettungswagen (RTW).

  • Der Krankentransportwagen dient dem Transport eines Patienten, der nicht akut bedroht ist. Das kann dann erforderlich sein, wenn ein stationär aufgenommener Patient in ein anderes Haus zu einer speziellen Untersuchung gefahren wird oder Patienten von der Wohnung zu ambulanten Therapien gefahren werden. Immer wenn solche Patienten ihr Ziel nicht selbstständig erreichen können, kommt der Krankentransport ins Spiel. Auf diesen Wagen ist in der Regel kein Notfallteam an Bord, sondern ein Rettungssanitäter und meist noch ein zweiter Mitarbeiter. Die genaue Besetzung handhabt jedes Bundesland unterschiedlich.
  • Theoretisch ist ein Krankentransportwagen mit allen Utensilien zur Notfallrettung ausgestattet und die Besatzung könnte diese auch durchführen. Das tut sie im Normalfall allerdings nicht, ebenso wie sie auch das Sondersignal (Blaulicht) in der Regel nicht einsetzt.

Der Rettungswagen hingegen ist für die Notfallrettung gedacht. In ihm versorgen Sanitäter Notfallpatienten und bringen ihm mit dem Fahrzeug in eine entsprechende Klinik. Das Benutzen des Sondersignals im Einsatz eher die Regel als die Ausnahme.

Mitfahren geht nicht bei jedem Transport

Wer in einem Rettungswagen mitfahren darf, entscheidet das Landesrettungsdienstgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Meist sind das ein Rettungsassistent und ein Rettungssanitäter. Häufig befindet sich auch noch zusätzlich ein Auszubildender in diesen beiden Berufen an Bord.

  • Generell gilt, dass das Mitfahren von Angehörigen im Rettungswagen eine Ermessensentscheidung der Besatzung ist. Bei Kindern unter 14 Jahren ist es meist eher hilfreich und daher oft möglich. Ebenso bei älteren oder verwirrten Menschen oder solchen, bei denen sich die Anwesenheit einer Vertrauensperson eher hilfreich auswirkt. Ein Anspruch auf das Mitfahren besteht allerdings nicht.
  • Als Faustregel können Sie sich merken, dass die Versorgung des Patienten und die Bereitstellung guter Arbeitsbedingungen im Rettungswagen immer Vorrang haben vor dem Mitfahren von Angehörigen. Im Krankenwagen, der nur zum Transport dient, ist das eher möglich als im Rettungswagen.
  • Das Hospitieren ist im Rettungswesen im Krankentransportwagen möglich, da hier meist keine akuten Patienten versorgt werden. Im Rettungswagen gibt es meist keine Möglichkeit der Hospitation, wenn Auszubildende mitfahren, ist das kein Hospitieren, sondern Teil der Ausbildung.
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