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Beleidigungsklage - Rechtshinweise

Auch im Berufsleben gibt es Beleidigungen.
Auch im Berufsleben gibt es Beleidigungen.
Ein erhobener Mittelfinger oder verbale Kraftausdrücke - vielleicht ist es Ihnen auch schon einmal passiert, dass ein Zeitgenosse die Regeln des Anstands allzu sehr außer Acht gelassen hat. Nicht immer ist es jedoch die Mühe wert, darauf gleich mit einer Beleidigungsklage zu reagieren.

Gerade im Straßenverkehr kochen die Emotionen bei manchen Männern oft sehr hoch. Ein Beobachter einer solchen Szene könnte mitunter leicht den Eindruck bekommen, dass ein verletztes "Revier" verteidigt oder ein potenzieller Rivale zur Räson gebracht werden soll. Doch auch wenn manches Verhalten allzu triebgesteuert erscheint, ist es daher von der Rechtsordnung noch lange nicht gebilligt.

Eine Beleidigungsklage anstrengen

  • Ob sich im Falle einer Beleidigung eine Klage auf Schadenersatz lohnt, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab. Dabei sollten Sie nicht nur die juristischen Gesichtspunkte im Auge haben, sondern auch einmal in sich gehen und überlegen, worum es Ihnen mit der Klage überhaupt geht. Vielleicht ist Ihr unverschämtes Gegenüber so viel Mühe und Aufmerksamkeit ja überhaupt nicht wert.
  • Juristisch gilt es im Blick zu haben, dass von den Gerichten ein Schmerzensgeld wegen einer Beleidigung nicht sehr häufig zuerkannt wird. Denn dass der strafrechtliche Tatbestand der Beleidigung erfüllt ist, reicht bei Weitem noch nicht aus, auch mit einer Beleidigungsklage Erfolg zu haben. 
  • Mit einer Beleidigung wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht angegriffen. Nur wenn dieses jedoch in schwerwiegender Weise verletzt ist, kann hieraus auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld folgen.
  • Dies ist nicht bei jeder verbalen Entgleisung der Fall. Eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann beispielsweise eher angenommen werden, wenn sich beleidigende Äußerungen wiederholen und über einen längeren Zeitraum anhalten, als wenn sie nur einmalig aus dem Affekt heraus geschehen.

Die eigene Absicht hinterfragen

  • Aufgrund des unsicheren Ausgangs eines Zivilrechtsstreits bzw. einer Beleidigungsklage sollten Sie daher auch überlegen, was Ihnen die Sache eigentlich wert ist bzw. was Sie damit bezwecken. Auch ein Schmerzensgeld von 100 Euro wird die eigentliche Empörung und das Entsetzen über die Beleidigung nicht unbedingt rückgängig machen.
  • Vielleicht genügt es also schon, Strafanzeige wegen der Beleidigung zu erstatten. Da es sich bei dem Delikt um ein Antragsdelikt handelt, wird es nur auf Antrag verfolgt.

Bei einer Klage auf Schmerzensgeld wegen Beleidigung reicht eine "alltägliche" Beleidigung oft nicht aus, um zum gewünschten Erfolg zu kommen. Denn von den Gerichten wird eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechtes gefordert.

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