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Beleuchtungseinrichtungen am Auto anbringen - so geht's

Nicht alles was leuchtet ist erlaubt.
Nicht alles was leuchtet ist erlaubt. © Rainer Sturm / Pixelio
Viele gehen davon aus, dass bei Beleuchtungseinrichtungen am Auto alles erlaubt ist, weil gute Sicht und Sichtbarkeit ein Plus an Sicherheit ist. Aber für die Beleuchtungseinrichtungen gelten strenge Regeln.

Grundsätze für Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen

Laut StVZO sind nur vorgeschriebene oder ausdrücklich erlaubte Beleuchtungseinrichtungen an Autos die sich auf öffentlichen Straßen bewegen erlaubt, das hat seinen guten Grund, denn:

  • Licht kann immer auch andere Verkehrsteilnehmer blenden. Aus diesem Grund werden alle Beleuchtungseinrichtungen bevor sie zugelassen werden darauf geprüft, welche Blendgefahr davor ausgeht.
  • Gerade nachts sieht man in der Regel nur das Licht, nicht das dazugehörige Auto, deshalb ist es wichtig, das Lichter etwas eindeutig signalisieren, z. B. 2 weiße Lichter in gleicher Höhe bedeutet, dass ein Auto auf Sie zukommt. Klar, dass andersfarbige Lichter für Verwirrung sorgen.

Es gibt eine Reihe von zusätzlichen Lichtern, die Sie zu serienmäßigen Beleuchtungseinrichtungen anbringen dürfen.

Erlaubtes Zusatzlicht für Autos

Neben den serienmäßigen Lampen dürfen Sie zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen anbringen. Dabei müssen Sie aber Folgendes beachten:

  • Zusätzliches Fernlicht ist nur erlaubt, wenn Sie nicht schon serienmäßig getrennte Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht haben. Beim Abblenden müssen alle Fernscheinwerfer ausgehen und beim Einschalten müssen zusätzlich das Rücklicht, die Kennzeichenbeleuchtung und ein blaues Kontrolllicht angehen.
  • Auch Nebellampen sind beim Auto erlaubt. Diese müssen über einen zusätzlichen Schalter geschaltet werden, der gleichzeitig Kennzeichenbeleuchtung und Rücklicht einschaltet. Sind die Nebelleuchten mehr als 40 cm vom seitlichen Rand entfernt, muss gleichzeitig das Abblendlicht angehen, ansonsten das Standlicht.
  • Auch Tagfahrleuchten, die automatisch mit der Zündung angehen und automatisch erlöschen, wenn ein anderes Fahrlicht eingeschaltet wird, sind erlaubt und zusätzliche Bremsleuchten.

Beachten Sie, alle diese Beleuchtungseinrichtungen müssen paarweise und symmetrisch zur Mittelachse des Fahrzeuges angebracht werden. Was nach vorne strahlt, muss weiß leuchten (Ausnahme Nebelscheinwerfer, die auch gelb sein dürfen), was nach hinten leuchtet, muss rot leuchten.

Sonstiges zu den Beleuchtungseinrichtungen am Auto

  • Einzeln dürfen Sie Nebelschlussleuchten und Rückfahrscheinwerfer montieren. Die Nebelschlussleuchte muss mit einer gelben Signalleuchte gekoppelt sein, die im Blickfeld des Fahrers ist. Rückfahrscheinwerfer dürfen nur 10 m der Straße ausleuchten und nur mit eingelegtem Rückwärtsgang bei angeschalteter Zündung brennen. Der Rückfahrscheinwerfer ist das einzige Licht am Heck eines Wagens, das weißes Licht nach hinten abstrahlt.
  • Wenn Sie einen Suchscheinwerfer montieren möchten, darf dieser nur einzeln montiert werden. Er darf übrigens nicht zum Ausleuchten der Straße verwendet werden.

Grundsätzlich müssen Sie darauf achten, dass die zusätzlichen Beleuchtungseinrichtungen sich nicht gegenseitig bzw. serienmäßigen Einrichtungen überdecken. Auch darf das Kennzeichen n keiner Position von einem Zusatzscheinwerfer ganz oder teilweise bedeckt werden.

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