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Berliner Testament ändern - so geht's

Berliner Testament ändern - so geht's.
Berliner Testament ändern - so geht's.
Das Erb- und Familienrecht ist ein weites Feld mit zahlreichen Stolperfallen. Eine ziemlich sichere Option für alle Seiten ist das so genannte Berliner Testament. Es wird von beiden Ehepartnern erstellt und kann auch nur von beiden zusammen geändert werden.

Was Sie benötigen:

  • Notar
  • Anwalt für Erb- und Familienrecht
  • Testament in der 1. Version
  • Änderungswünsche

Ein Berliner Testament ändern ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich

  • Beide Ehepartner sind noch am Leben, mündig und noch miteinander verheiratet.
  • Beide Partner wollen das Berliner Testament ändern und wollen diese Änderungen schriftlich beim Notar oder Anwalt erfassen. Dann können Sie ein Berliner Testament ändern.
  • Sie können das Berliner Testament auch ohne rechtlichen Beistand ändern. Das Berliner Testament muss unbedingt handschriftlich verfasst werden und mit Datum und Unterschriften versehen sein. Fügen Sie am besten auch ein ärztliches Attest hinzu, dass Sie im Besitz Ihrer geistigen Fähigkeiten sind.
  • Im Falle einer Scheidung können Sie das Berliner Testament leider nicht mehr ändern, denn dann ist das Berliner Testament komplett nichtig.

Arten des Berliner Testaments

  • Die Einheitslösung: Der verbleibende Ehepartner erhält zunächst das komplette Erbe. Alle weiteren Erben sind vorerst von der Erbfolge ausgeschlossen und bekommen ihren Erbteil erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners. Hier werden allerdings Steuerfreibeträge verschenkt. Und: Einmal getroffene Entscheidungen sind nicht mehr zu ändern, auch nicht mit einer nachträglichen Schenkung. Denn diese kann bis zu 10 Jahre rückwirkend angefochten werden.
  • Eine weitere Form des Berliner Testaments ist die so genannte Trennungslösung: Das Erbe wird gesplittet. Diese Variante ist steuerlich attraktiver, schränkt den verbleibenden Ehepartner allerdings finanziell stärker ein.

Vor- und Nachteile des Berliner Testaments

  • Der verbleibende Partner kann durch die gegenseitige Erbeinsetzung seinen gewohnten Lebensstandard weiter halten.
  • Die eigenen Kinder sind auf der sicheren Seite. Denn im Falle einer Wiederverheiratung des verbliebenen Elternteils und eventuell weiterer Nachkommen (im konkreten Fall Halbgeschwister) müssen sie ihr Erbe nicht oder nur eingeschränkt teilen.
  • Im Berliner Testament können Sie im Rahmen des deutschen Erbrechts konkrete Weisungen geben und Nutzungsrechte einräumen.
  • Großer Nachteil beim Berliner Testament: Steuerfreibeträge werden gegebenenfalls verschenkt.
  • Weiterer Nachteil: Das Testament ist nach dem Tod eines Partners unter keinen Umständen mehr zu ändern.

Falls Sie unsicher sind oder konkrete Fragen zum Thema Berliner Testament haben, wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Erb- und Familienrecht. Denn nur dieser kann Ihnen ein absolut wasserdichtes Berliner Testament verfassen.

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